IT, IP & Media IT-rechtliche Compliance

Sicherstellung von Compliance durch die IT-Systeme des Unternehmens

Das IT-Recht als Querschnittsmaterie hat für die Compliance im Unternehmen eine unterstützende Funktion, soweit die IT-Systeme des Unternehmens der Erfüllung der Anforderungen des Unternehmens an Compliance dienen. Dies gilt etwa:

  • für die datenschutzrechtskonforme Gestaltung von Compliance-Systemen des Unternehmens, z.B. für Verhaltensrichtlinien für Mitarbeiter (Code of Conduct etc.) und für eine Hotline zur anonymen Meldung von Verstößen gegen – näher zu definierende – Regeln (Whistleblower-Hotline), ggf. im Rahmen eines Datenschutz- und Datensicherheits-Konzepts des Unternehmens,
  • für Maßnahmen im Rahmen des Anti-Fraud-Management, z.B. zur IT-gestützten Ermittlung von rechtswidrigen unternehmensschädigenden Handlungen (Fraud Detection) und zur Sicherung digitaler Beweise (Litigation Support), sowie
  • für die - auch mit Blick auf GoBS und GDPdU - rechtskonforme Gestaltung der IT-Systeme, z.B. zur digitalen Buchführung, zur digitalen Archivierung von Dokumenten (einschließlich der E-Mail-Archivierung) und zur elektronischen Rechnungsstellung.

Management von Risiken der IT-Systeme des Unternehmens

IT-rechtliche Expertise ist darüber hinaus bei dem Management der Risiken der IT-Systeme des Unternehmens erforderlich, insbesondere

  • für die Gestaltung der rechtlichen Aspekte eines IT-Sicherheits-Konzepts des Unternehmens und
  • bei der Gestaltung von wichtigen IT-Verträgen, etwa von ERP-System-Verträgen oder von Outsourcing-Verträgen, z.B. mit Klauseln zur Sicherung gegen Insolvenz des Vertragspartners, zur Software-Hinterlegung sowie bei Notfall-Plänen (bei Störfällen) und Exit-Plänen (bei Vertragsbeendigung).

Sicherstellung einer rechtskonformen Nutzung der IT-Systeme des Unternehmens

Compliance verfolgt schließlich das Ziel, eine rechtskonforme Nutzung der IT-Systeme des Unternehmens sicherzustellen, etwa

  • durch Richtlinien zur Nutzung der IT-Systeme des Unternehmens einschließlich der Nutzung von Hard- und Software sowie E-Mail und weiteren Internet-Diensten („IT-Richtlinie“) und
  • durch ein Software-Lizenz-Management, welches nicht nur aus lizenzrechtlichen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll ist.