Unsere Praxisgruppe Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht untergliedert sich in die Bereiche allgemeines Wirtschaftrecht und Wettbewerbs- und Kartellrecht. Der Bereich allgemeines Wirtschaftsrecht umfasst das Handels- und Vertriebsrecht sowie Spezialgebiete wie u.a. Fondsberatung und Energiewirtschaft.
Die Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit bilden:
- Handels- und Vertriebsrecht: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Handelsvertreter-, Vertragshändler- und sonstige Vertriebsverträge, Ausgleichsansprüche, Kooperationen und Joint Ventures, Implementierung von Franchise-Systemen, Kommissionsgeschäfte
- Fondsberatung, einschließlich Konzeption, Prospektierung, Begleitung der Genehmigung durch die Bafin und Prospektprüfung nach IDW Richtlinien, Rechtsgutachten, begleitende Beratung der Fondsgesellschaft, Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten mit Anlegern und sonstigen Beteiligten
- Energiewirtschaft: Erstellung und Verhandlung von Energie- und Medienlieferverträgen, Recht auf Zugang zum Netz und auf Durchleitung, Recht auf Einspeisung, Beratung im Bereich des Energiewirtschaftsrechts (EnWG), des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), energierechtlicher Verordnungen und EU-Richtlinien, Führen von Musterverfahren
- Wettbewerbsrecht: Gestaltung und Beratung bei Verkaufs-, Werbe- und sonstigen Marketingmaßnahmen, Verfolgung und Abwehr wettbewerbswidrigen Verhaltens, Schutz und Verteidigung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und sonstigem Know-How; außergerichtliche (z.B. Abmahnung, Unterlassungserklärungen) und gerichtliche Rechtsverfolgung (z.B. einstweiliger Rechtsschutz, Schutzschriften, Abschlusserklärungen etc.)
- Deutsches und europäisches Kartellrecht: Unser Beratungsangebot erstreckt sich insbesondere auf die kartellrechtliche Prüfung, Erstellung und Durchsetzung von Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die Einführung eines kartellrechtlichen Compliance-Systems und die Vertretung vor Kartellbehörden und Gerichten bei Zusammenschlussverfahren, Beschwerden wegen Kartellverletzung, Bußgeldbescheiden und Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung deutschen und europäischen Kartellrechts im Bereich der Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern, bei Vertriebsverträgen und bei Missbrauch marktbeherrschender oder marktmächtiger Stellung.
Ihre Ansprechpartner für allgemeines Wirtschaftsrecht sind:
Standort München
Standort Berlin
Standort Frankfurt
Standort München
Standort Stuttgart
Ihre Ansprechpartner für Wettbewerbs- und Kartellrecht sind:
Standort München
Standort München