Wirtschafts- & Wettbewerbsrecht Deutsches und europäisches Kartellrecht

Die Vielzahl kartellrechtlicher Themenkreise, die eine kartellrechtliche Beratung, Vertretung gegenüber Kartellbehörden und Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen erforderlich machen, korrespondiert mit dem Umfang unseres Beratungsangebotes.


Vertragsrecht
Kartellrechtswidrige Vereinbarungen sind jedenfalls zumindest in ihren rechtswidrigen Teilen nichtig und können zu Bußgeldern sowie Schadensersatzansprüchen führen.

Im Rahmen des Vertragsrechts umfasst unser Leistungsspektrum deshalb insbesondere

  • Prüfung, Erstellung, Verhandlung und Durchsetzung von
    • allgemeinen Vertriebsvereinbarungen, insbesondere Vertragshändlerverträgen
    • Lizenzvereinbarungen
    • Vereinbarungen über selektiven Vertrieb, auch über das Internet
    • Verträgen marktmächtiger oder marktbeherrschender Unternehmen
    • Kooperationsvereinbarungen
    • Vertraulichkeitsvereinbarungen
    • (nach-)vertraglichen Wettbewerbsverboten
  • Abwehr von auf entsprechende Verträge oder Kartellrecht gestützte Ansprüche
Due Diligence

Kartellrechtliche Due Diligence kreist um die kartellrechtliche Relevanz von Verträgen und abgestimmten Verhaltensweisen. Sie findet bei einem Verkaufsprozess oder als Teil eines kartellrechtlichen Compliance Verfahrens statt, um sicherzustellen, dass das Unternehmen agiert anstatt lediglich auf Aktionen Dritter oder der Kartellbehörden zu reagieren oder um bei einem Verkauf verdeckte Risiken für den Erwerber aufzudecken.

In diesem Bereich sind wir insbesondere tätig bei

  • Analyse des branchenspezifischen Gefährdungspotentials des Unternehmens
  • Feststellung von Geschäftsabläufen
  • Befragung von Mitarbeitern
  • Prüfung relevanter Verträge und Beurteilung des Risikos bei deren Durchsetzung
  • Einschätzung möglicher finanzieller Belastungen und erforderlicher Rückstellungen
Compliance

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, Risiken für sein Untenehmen durch angemessene Überwachungsmechanismen zu vermeiden. Handelt er nicht entsprechend, so macht er sich schadensersatzpflichtig. Auch bei anderen Gesellschaftsformen sind Führungskräfte im Interesse des Unternehmens wie im eigenen Interesse gut beraten, auf Einhaltung eines kartellrechtskonformen Zustandes zu achten: neben den Unternehmen können die Kartellbehörden auch die verantwortlichen Mitarbeiter mit Bußgeldern von bis zu € 1 Mio. belegen. Die Bußgeldhöhe, die gegenüber einem Unternehmen bis zu 10% des Jahreskonzernumsatzes betragen kann, ist unter anderem davon abhängig, auf welcher Entscheidungsebene das kartellrechtswidrige Verhalten stattfand oder wer es gebilligt hat. Auch die Dauer des rechtswidrigen Zustandes ist von erheblicher Bedeutung. Angesichts der Gefahr massiver Bußgeldzahlungen an die Kartellbehörden und der gegenüber früher erleichterten Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen können kartellrechtliche Risiken zu einer die Existenz bedrohenden Situation für Unternehmen und Führungskräfte werden, denn neben Bußgeldzahlungen sind auch Ersatzansprüche des durch ein Bußgeld geschädigten Unternehmens gegen die verantwortlichen Mitarbeiter möglich. Reformen auf deutscher und europäischer Ebene haben dabei die Risiken für Unternehmen und Verantwortliche von Rechtsverstößen gegen Kartellrecht, entdeckt zu werden, drastisch gesteigert.

Im Rahmen der kartellrechtlichen Compliance unterstützen wir Unternehmen dabei, einen kartellrechtskonformen Zustand zu schaffen und aufrecht zu erhalten mit dem Ziel, durch strukturelle Maßnahmen die mit der Verletzung von Kartellrecht verbundenen Sanktionen zu vermeiden.

Kartellrechtliche Compliance kann insbesondere folgende Schritte umfassen:

  • Ermittlung kartellrechtlicher Risiken
    • Analyse des branchenspezifischen Gefährdungspotentials des Unternehmens
    • Feststellung von Geschäftsabläufen
    • Befragung von Mitarbeitern
    • Prüfung relevanter Verträge und Beurteilung des Risikos bei deren Durchsetzung
    • Einschätzung möglicher finanzieller Belastungen und erforderlicher Rückstellungen
  • Beendigung einer kartellrechtswidrigen Situation
    • Analyse des konkreten Risikos insbesondere für Rückstellungen
    • Darstellung der ermittelten Optionen und Umsetzung der gewählten Option
    • Vertretung von Unternehmen oder Mitarbeitern gegenüber Kartellbehörden
  • Maßnahmen zur Sicherung kartellrechtskonformen Verhaltens
    • Ermittlung von konkreten Umsetzungsvorschlägen
    • Erstellung von Compliance-Handbüchern
    • Abhalten von Schulungen für risikobehaftete Mitarbeiter
    • Abfassung arbeitsrechtlicher Anweisungen
    • Kontrolle der Geschäftsabläufe durch Compliance Officer
    • Prüfung von Verträgen vor ihrem Abschluss auf kartellrechtliche Unbedenklichkeit
Verfahren vor Kartellbehörde und vor Gericht

Das Bundeskartellamt und die Kommission als Kartellbehörden auf deutscher und europäischer Ebene werden in einer Vielzahl von Verfahren tätig – von abgestimmten Verhaltensweisen bis zur Zusammenschlusskontrolle. Neben Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Kartellbehörden besitzt die Durchsetzung oder Abwehr von auf Kartellrecht gestützten Ansprüchen vor Gericht besondere Bedeutung.

Im Bereich der Vertretung vor Kartellbehörde und Gericht bieten wir unseren Mandanten insbesondere folgende Leistungen:

  • Risikoanalyse bei gerichtlicher Durchsetzung von kartellrechtssensiblen Verträgen
  • Durchsetzung kartellrechtssensibler Verträge vor Gericht und Abwehr darauf gerichteter Maßnahmen sowie entsprechende Risikoanalyse im Vorfeld
  • Prüfung der Erforderlichkeit von Fusionsanmeldungen
  • Zusammenschlussanmeldungen und damit zusammenhängende Maßnahmen
  • Begleitung von Beteiligten und Betroffenen eines Zusammenschlussvorhabens
  • Beantwortung von Fragenkatalogen des Bundeskartellamts und Verhandlungen mit dem Bundeskartellamt
  • Durchsuchungsbegleitende und nach Durchsuchung folgende Beratung
  • Betreuung Betroffener in Bußgeldverfahren, auch bei Maßnahmen zu deren Vermeidung oder Verringerung
  • Abwehr sonstiger Entscheidungen der Kartellbehörden
  • Vertretung von Unternehmen oder Mitarbeitern gegenüber dem Bundeskartellamt,
  • Beschwerden über kartellrechtswidrige Maßnahmen gegenüber dem Bundeskartellamt und darauf gerichtete Klagen vor deutschen Gerichten sowie Abwehr entsprechender Beschwerden oder Klagen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen von Vertragspartnern oder Dritten
  • Durchsetzung von Ansprüchen des Unternehmens gegenüber kartellrechtswidrig handelnden Mitarbeitern

 

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