Wirtschafts- & Wettbewerbsrecht
Deutsches und europäisches Kartellrecht
Die Vielzahl kartellrechtlicher Themenkreise, die eine kartellrechtliche Beratung, Vertretung gegenüber Kartellbehörden und Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen erforderlich machen, korrespondiert mit dem Umfang unseres Beratungsangebotes.
Vertragsrecht
Kartellrechtswidrige Vereinbarungen sind jedenfalls zumindest in ihren rechtswidrigen Teilen nichtig und können zu Bußgeldern sowie Schadensersatzansprüchen führen.
Im Rahmen des Vertragsrechts umfasst unser Leistungsspektrum deshalb insbesondere
Kartellrechtliche Due Diligence kreist um die kartellrechtliche Relevanz von Verträgen und abgestimmten Verhaltensweisen. Sie findet bei einem Verkaufsprozess oder als Teil eines kartellrechtlichen Compliance Verfahrens statt, um sicherzustellen, dass das Unternehmen agiert anstatt lediglich auf Aktionen Dritter oder der Kartellbehörden zu reagieren oder um bei einem Verkauf verdeckte Risiken für den Erwerber aufzudecken.
In diesem Bereich sind wir insbesondere tätig bei
Der Vorstand einer Aktiengesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, Risiken für sein Untenehmen durch angemessene Überwachungsmechanismen zu vermeiden. Handelt er nicht entsprechend, so macht er sich schadensersatzpflichtig. Auch bei anderen Gesellschaftsformen sind Führungskräfte im Interesse des Unternehmens wie im eigenen Interesse gut beraten, auf Einhaltung eines kartellrechtskonformen Zustandes zu achten: neben den Unternehmen können die Kartellbehörden auch die verantwortlichen Mitarbeiter mit Bußgeldern von bis zu € 1 Mio. belegen. Die Bußgeldhöhe, die gegenüber einem Unternehmen bis zu 10% des Jahreskonzernumsatzes betragen kann, ist unter anderem davon abhängig, auf welcher Entscheidungsebene das kartellrechtswidrige Verhalten stattfand oder wer es gebilligt hat. Auch die Dauer des rechtswidrigen Zustandes ist von erheblicher Bedeutung. Angesichts der Gefahr massiver Bußgeldzahlungen an die Kartellbehörden und der gegenüber früher erleichterten Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen können kartellrechtliche Risiken zu einer die Existenz bedrohenden Situation für Unternehmen und Führungskräfte werden, denn neben Bußgeldzahlungen sind auch Ersatzansprüche des durch ein Bußgeld geschädigten Unternehmens gegen die verantwortlichen Mitarbeiter möglich. Reformen auf deutscher und europäischer Ebene haben dabei die Risiken für Unternehmen und Verantwortliche von Rechtsverstößen gegen Kartellrecht, entdeckt zu werden, drastisch gesteigert.
Im Rahmen der kartellrechtlichen Compliance unterstützen wir Unternehmen dabei, einen kartellrechtskonformen Zustand zu schaffen und aufrecht zu erhalten mit dem Ziel, durch strukturelle Maßnahmen die mit der Verletzung von Kartellrecht verbundenen Sanktionen zu vermeiden.
Kartellrechtliche Compliance kann insbesondere folgende Schritte umfassen:
Das Bundeskartellamt und die Kommission als Kartellbehörden auf deutscher und europäischer Ebene werden in einer Vielzahl von Verfahren tätig – von abgestimmten Verhaltensweisen bis zur Zusammenschlusskontrolle. Neben Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Kartellbehörden besitzt die Durchsetzung oder Abwehr von auf Kartellrecht gestützten Ansprüchen vor Gericht besondere Bedeutung.
Im Bereich der Vertretung vor Kartellbehörde und Gericht bieten wir unseren Mandanten insbesondere folgende Leistungen:
Ihre Ansprechpartner für allgemeines Wirtschaftsrecht sind:
Ihre Ansprechpartner für Wettbewerbs- und Kartellrecht sind:
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