Blog Arbeitsrecht
1. Juni 2023

Arbeitnehmerin belügt Arbeitgeber: Landesarbeitsgericht Hamm bestätigt fristlose Kündigung.

Ein Arbeitnehmer muss sich grundsätzlich nicht selbst belasten und hat daher das Recht, sich nicht zu einem Vorwurf des Arbeitgebers zu erklären. Äußert er sich aber, muss eine zulässig gestellte Frage auch wahrheitsgemäß beantwortet werden, andernfalls steht der Arbeitsplatz auf dem Spiel, wie das Urteil des LAG Hamm vom 27.01.2023, Az.: 13 Sa 1007/22, aufzeigt.

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