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Immobilien- & Baurecht
19. Juni 2019
Der geplante Mietendeckel in Berlin ist nichtig
Der Berliner Senat plant aktuell die Einführung eines sogenannten Mietendeckels für die nächsten 5 Jahre. Er hat damit auch in anderen Bundesländern und Städten Diskussionen über die Einführung von Mietpreisbeschränkungen in Form landesrechtlicher Regelungen ausgelöst. Diese gesetzgeberischen Bestrebungen können unter Juristen aber nur Erstaunen hervorrufen. Es fehlt hier eindeutig an der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer, denn der Bund hat von seiner diesbezüglichen Gesetzgebungskompetenz erschöpfend Gebrauch gemacht. Ergeht eine Norm aber ohne die erforderliche Gesetzgebungszuständigkeit, ist sie verfassungswidrig und damit unheilbar nichtig. In der Folge kann sich jeder betroffene Vermieter im Geltungsbereich des geplanten Mietendeckels zur Wehr setzten. Im Einzelnen:
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