Aktuelles
Corporate & Commercial
11. September 2020
„Schein“ und „Sein“ – zur geplanten (Teil-)Verlängerung der Aussetzung der Insol-venzantragspflicht
Um die weitreichenden Folgen der Corona-Pandemie für Wirtschaftsbetriebe abzumildern, wurde das Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (CovInsAG) verabschiedet. Darin ist geregelt, dass die normalerweise geltende Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bis 30. September 2020 ausgesetzt wird, wenn die Insolvenz auf den Folgen der Corona-Pandemie beruht. So sollte in wirtschaftliche Schieflage geratenen Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, die Zeit zu nutzen, um ihre Wirtschaftslage wieder zu stabilisieren und – so die Hoffnung – auch unter Ausnutzung der staatlichen Förderprogramme in der Zwischenzeit wieder genug zu erwirtschaften, dass die drohende Insolvenzgefahr von allein abgewendet werden kann.
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31. Juli 2020
Mitgliedsfähigkeit im fakultativen Beirat
Mitglied des fakultativen Beirats einer extern verwalteten geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft kann auch eine juristische Person sein.
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27. Juli 2020
Kleine Ursache – große Wirkung
Zur Notwendigkeit vertraglicher Haftungsbeschränkungen / OLG Köln, Beschluss vom 16. April 2020, Az.: 3 U 225/19
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23. Juli 2020
Mitarbeiterbeteiligungen von GmbH-Geschäftsführern und leitenden Angestellten bedürfen sorgfältiger Gestaltung
Hält ein Geschäftsführer einer GmbH 25% am Stammkapital und übernimmt er ein wirtschaftliches Risiko, so fällt seine Beteiligung nicht unter das sog. Managermodell.
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20. Juli 2020
Pflicht von GmbH-Gesellschaftern, sich über Beschlüsse zu informieren
Gesellschafter einer GmbH trifft die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen über Beschlüsse einer Gesellschafterversammlung zu informieren, wenn sie an der Versammlung nicht teilgenommen haben.
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3. Juni 2020
In Zeiten von Corona möglicherweise relevant für GmbH-Geschäftsführer und AG-Vorstände: Anzeigepflicht, wenn Hälfte des Stamm- bzw. Grundkapitals verloren ist
Die aktuelle Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus hat auch erhebliche negative Auswirkungen auf sämtliche Bereiche des Wirtschaftslebens. Dementsprechend ist zu befürchten, dass in zahlreichen GmbHs und Aktiengesellschaften (AG) die von den Geschäftsführern bzw. Vorständen zu beachtende Verlustanzeigepflicht verstärkt in den Fokus rückt:
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29. Mai 2020
Aktienrecht – Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) am 1. Januar 2020 in Kraft getreten
Am 1.1.2020 ist das Gesetz zur Umsetzung der zweiten EU-Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) in Kraft getreten. Das ARUG II sieht bei börsennotierten Gesellschaften u.a. eine Stärkung der Mitspracherechte von Aktionären im Hinblick auf die Vergütung der Vorstände und Aufsichtsräte und eine größere Transparenz bei Geschäften mit nahestehenden Personen vor.
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27. Mai 2020
Corona-Krise und Betriebsschließungs-Versicherungen – ein erstes Urteil
Ausgangspunkt: Die Seuchenbetriebsschließungs-Versicherung
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25. Mai 2020
Erleichterungen bei der Gesellschafterfinanzierung durch die COVID-19 Gesetzgebung
Das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) hat nicht nur die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.9.2020 mit sich gebracht, sondern auch spezielle Regelungen zu Gesellschafterdarlehen, die neue Finanzierungsmodelle in der Krise ermöglichen. Die Änderungen sollen hier kurz dargestellt werden.
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14. Mai 2020
Compliance-Pflichten der Geschäftsleitung in Zeiten der Corona-Pandemie Krisen stellen erhöhte Anforderungen an Steuerung und Überwachung
Vorstände und Geschäftsführer unterliegen aus der Leitungsbefugnis im Tätigkeitsbereich der Gesellschaft einer Generalpflicht, den Vorteil der Gesellschaft zu wahren und Schaden von ihr abzuwenden. Zu den umfassenden Grundpflichten zählen rechtsformübergreifend auch Compliance-Pflichten, die Geschäftsabläufe so zu organisieren und zu überwachen, dass Rechtstreue und Integrität eingehalten, betriebswirtschaftliche Risiken aus dynamischen und schwer überschaubaren Krisenlagen erkannt und trotz Prognoseunsicherheit angemessen behandelt und für unternehmerische Entscheidungen bestmögliche Informationen aufbereitet werden. Da die Compliance-Pflicht mit dem oder den jeweiligen Verantwortungsbereich(en) der Geschäftsleiter untrennbar verknüpft ist, ist eine haftungsbefreiende Überantwortung sämtlicher dieser Pflichten auf einen oder nachgeordnete Mitarbeiter nur mit größter Sorgfalt möglich, erfordert zudem eine professionelle Organisation, nachvollziehbare Steuerungsprozesse und hinreichende Überwachung.
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12. Mai 2020
Das deutsche Unternehmensstrafrecht wird kommen – Referentenentwurf eines „Verbandssanktionengesetzes“ vom 22. April 2020
Wie bereits mehrfach erwähnt nimmt die Schaffung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland weitere Konturen an. Mit Stand vom 22. April 2020 wurde nun der Referentenentwurf aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht, über den wir im vergangenen Herbst zuletzt berichtet hatten.
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11. Mai 2020
AGB-rechtliche Zulässigkeit von Bereitstellungsprovisionen – BGH, Beschluss vom 24.03.2020 - XI ZR 516/18
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 24.03.2020 zu der Frage der AGB-rechtlichen Zulässigkeit von Bereitstellungsprovisionen/Bereitstellungszinsen seine vorläufige Meinung geäußert und darauf hingewiesen, dass keine Bedenken gegen deren AGB-rechtliche Zulässigkeit bestehen.
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30. April 2020
Erleichterungen bei der Offenlegung aufgrund der Corona-Pandemie
Mitteilung des Bundesamtes für Justiz (BfJ) vom 8. April 2020
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28. April 2020
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Verkaufsverbot für große Geschäfte verstößt gegen Grundgesetz
BayVGH, Beschluss vom 27. April 2020, Az.: 20 NE 20.793
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7. April 2020
Corona Finanzhilfen – Bund gewährt jetzt eine Haftungsfreistellung von 100% für kleinere und mittlere Unternehmen für schnelle Finanzhilfen
6. April 2020 - Die Bundesregierung hat ihren Schutzschirm für die Wirtschaft nachgebessert. Das neue Programm "KfW-Schnellkredit 2020" macht eine noch raschere Unterstützung für mittelständische Unternehmen möglich, indem der Bund eine Haftungsfreistellung von 100 Prozent (vorher 90 bzw. 80 %) übernimmt. Damit schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen für eine rasche und unkomplizierte Bereitstellung. Der Förderkredit richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen und ist für Anschaffungen und laufende Kosten gedacht.
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3. April 2020
Corona-Schutzschild der Bundesregierung: EUR 2 Milliarden Unterstützung für Start-ups
Die Bundesregierung hat am 1. April 2020 ein spezielles Maßnahmenpaket für Start-ups mit einem Volumen von zwei Milliarden Euro beschlossen, das speziell auf die Bedürfnisse von Start-ups zugeschnitten ist. Die EUR 2 Milliarden sind eine erste, vorgezogene Tranche des bereits geplanten Zukunftsfonds der staatlichen Förderbank KfW. Bestehende öffentliche Förderfonds wie KfW Capital und der Europäische Investitionsfonds EIF sollen durch das Maßnahmenpaket zusätzliche Mittel zur Aufstockung von Investitionen privater Risikokapitalgeber erhalten. Die Fördermittel gehen nicht direkt an die Start-ups.
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1. April 2020
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds – Corona-Ausfallhilfe des Bundes für "Zentrale Unternehmen der Realwirtschaft"
Ende März 2020 wurde das „Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz – "WStFG")“ beschlossen, das die Errichtung eines nichtrechtsfähigen Sondervermögens, des sog. "Wirtschaftsstabilisierungsfonds" ("WSF"), vorsieht. Zusätzlich zu den Corona-Sonderprogrammen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau ("KfW") ist es Ziel des WSF, durch Stabilisierungsmaßnahmen Liquidität und Solvabilität von Unternehmen zu gewährleisten, die vor der Corona-Pandemie gesund und wettbewerbsfähig waren. Das Bundesministerium der Finanzen ("BMF") und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ("BMWi") entscheiden gemeinsam über die Anträge von Unternehmen.
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30. März 2020
Auswirkungen der Corona-Pandemie (COVID-19) auf die Verfahren vor den Markenämtern
Die Corona Pandemie (COVID-19) sowie damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen haben auch Auswirkungen auf Markenanmeldungen sowie Markenverfahren von den einzelnen Markenämtern. Quarantänemaßnahmen, Ausgangssperren und sonstige Anordnungen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit führen auch zu Behinderungen bei den Ämtern. Da die Ämter bereits jetzt weitestgehend elektronisch arbeiten, sind die Auswirkungen jedoch gering und beziehen sich hauptsächlich auf verzögerte Bearbeitungen. Fristen werden einheitlich großzügig verlängert. Auf die Möglichkeit von Wiedereinsetzungsanträgen wird hingewiesen.
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27. März 2020
Corona-Notfallgesetzgebung: Virtuelle Hauptversammlung und weitere Erleichterungen für Aktiengesellschaften etc.
Um Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und Europäische Gesellschaften (SE) auch während der aktuellen Corona-Krise in die Lage zu versetzen, ungeachtet etwaig andauernder Versammlungsbeschränkungen Beschlüsse zu fassen und so handlungsfähig zu bleiben, sieht der Gesetzgeber vorübergehend substantielle Erleichterungen für die Durchführung von (ordentlichen und außerordentlichen) Hauptversammlungen dieser Gesellschaftsformen vor. Diese Erleichterungen sind im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht geregelt, das der Bundestag am 25.03.2020 verabschiedet hat. Nachdem der Bundesrat dem Gesetz heute zugestimmt hat, treten die hier beschriebenen gesellschaftsrechtlichen Neuerungen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, voraussichtlich also noch im März 2020, in Kraft.
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26. März 2020
Corona Finanzierungshilfen von Bund und Ländern
Am 13. März 2020 hat die Bundesregierung ein weitgehendes Paket zur Stützung der deutschen Wirtschaft in der Corona-Krise angekündigt, insbesondere mit öffentlichen Finanzierungshilfen, das am 23. März konkretisiert wurde. Neben der Erweiterung bestehender Förderprogramme sind spezifische KfW-Förderprogramme und Direkthilfen angekündigt, sog. coronaspezifische Finanzhilfen, insbesondere mit einer Haftungserhöhung für die Banken auf bis zu 90%. Außerdem gibt es entsprechende Maßnahmen auf Länderebene. Die coronaspezifischen Finanzhilfen sollen einen erleichterten Zugang für Unternehmen und ihre Hausbanken zu Fördermitteln gewähren. Dabei gilt auch weiterhin ein zweitstufiger Antragsprozess über die Hausbank und dann das Förderinstitut. Nehmen Sie frühzeitig mit Ihrer Hausbank Kontakt auf, um die Antragsvoraussetzungen zu klären.
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