Aktuelles
Immobilien- & Baurecht
3. Dezember 2021
Die konkludente Abnahme
Die Abnahme ist der Dreh- und Angelpunkt des Werkvertrages. Nach ständiger Rechtsprechung setzt sie sich aus zwei Elementen zusammen, einem tatsächlichen Element (Entgegennahme der Werkleistung) und einer (Art) Willenserklärung (Billigung dieser Werkleistung als im wesentlichen vertragsgerechte Erfüllung).
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28. September 2021
[VIDEO SEMINAR] SoBoN 2021 – Grundlagen des neuen Baukastenmodells
Neben dem Klimawandel treibt kaum ein anderes Thema die politische Lage in Deutschland an wie die steigende Wohnungsnot. Um diesem Dauertrend entgegenzusteuern hat die LHM nunmehr eine grundlegende Novellierung der SoBoN beschlossen. Mit diesen neuen Spielregeln gehen weitreichende Änderungen für künftige Projektentwicklungen einher. Wir stellen Ihnen das neue Baukastenmodell in unserem Video-Seminar vor und erklären anhand eines Beispiels, wie ein solcher Baukasten individuell zusammengestellt werden kann.
Immobilien- & Baurecht
23. August 2021
Novellierung der SoBoN – Das neue Modell 2021 ist beschlossen
Die Novellierung der „Verfahrensgrundsätze zur Sozialgerechten Bodennutzung“ – kurz SoBoN – wurde am 28. Juli 2021 durch den Münchner Stadtrat beschlossen. Damit wird nunmehr die bereits im März letzten Jahres in der Koalitionsvereinbarung von SPD, Die Grünen, Rosa Liste und Volt angekündigte Weiterentwicklung der SoBoN umgesetzt.
Immobilien- & Baurecht
5. August 2021
Update zu Einschränkungen beim Immobilienkauf in München, wenn die Immobilie im Erhaltungssatzungsbereich liegt (Teil III):
Wenn eine im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung der Stadt München liegende Immobilie verkauft wird, steht der Stadt München nach § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB ein Vorkaufsrecht zu. Dieses Vorkaufsrecht kann abgewendet werden, indem der Käufer sich gegenüber der Stadt verpflichtet, das Grundstück entsprechend den Zielen und Zwecken der einschlägigen Erhaltungssatzung zu nutzen (§ 27 Abs. 1 S. 1 BauGB). Diese Verpflichtung wird Abwendungserklärung genannt. Im Jahr 2019 hatte die Stadt München die Anforderungen an die Erklärung des Käufers zur Abwendung des gemeindlichen Vorkaufsrechts dahingehend verschärft, dass neben Modernisierungsverboten und Aufteilungsbeschränkungen zahlreiche weitergehende Verpflichtungen in die Abwendungserklärung aufgenommen wurden (ausführlich hierzu: Teil I und Teil II).
Immobilien- & Baurecht
15. Juni 2021
Wann ist eine Zwischenfrist verbindlich?
Mit Urteil vom 01.12.2020 - 10 U 124/20 hat sich das OLG Stuttgart zur Verbindlichkeit von Zwischenfristen im Bauvertrag geäußert. Ist eine Teil-Leistung unabdingbare Vorarbeit für weitere Werkleistungen, handelt es sich im Zweifel um eine verbindliche Zwischenfrist.
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19. Mai 2021
Kostensteigerungen und deren Auswirkungen auf den (Bau-)Vertrag
Materialpreissteigerungen bei Bauverträgen ohne vertragliche Regelungen für eine Preisanpassung führen regelmäßig zu Streitigkeiten im Rahmen der Bauausführung. Im Nachfolgenden fassen wir kurz die grundsätzlichen Auswirkungen von Materialpreissteigerungen auf einen (Bau-)Vertrag zusammen. Zudem zeigen wir mögliche Gestaltungsvarianten für die vertragliche Vereinbarung von Preisanpassungsmechanismen auf.
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11. Mai 2021
BGH, URT. v. 22.10.2020 – VII ZR 10/17: KEINE ERSTATTUNG DER KOSTEN FÜR PRIVATGUTACHTEN?
Der für Baurecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in dieser Entscheidung mit einer Materie befasst, die einschneidende Bedeutung für die Baupraxis hat. Nach dem Ende der Abrechnung fiktiver Mängelbeseitigungskosten, dem Ende der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung bei Mengenabweichungen sowie der begrenzten Entschädigung bei einem Annahmeverzug des Auftraggebers, widmet sich der BGH in dieser Entscheidung der Erstattungsfähigkeit der Kosten für Privatgutachten.
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7. Mai 2021
Drunter geht es nicht – Die allgemein anerkannten Regeln der Technik als stillschweigender Mindeststandard jeder Bauleistung
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat sich in einer aktuellen Entscheidung sehr ausführlich zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik und dem „Verzicht“ auf deren Einhaltung sowie zum – insbesondere von Auftragnehmern – immer wieder gerne vorgebrachten Einwand der Unverhältnismäßigkeit der Mangelbeseitigung geäußert.
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15. April 2021
Das BVerfG hat entschieden: Berliner Mietendeckel ist nichtig!
Die lang erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Berliner Mietendeckel bringt nun endlich Klarheit: Den Ländern steht keine Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Miethöhe frei finanzierten Wohnraums zu.
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18. März 2021
Verschärfung der Zweckentfremdungssatzung München unwirksam: Wohnraum ist Wohnraum – solange die Bilanz stimmt!
Zum Jahresbeginn 2020 hat die Landeshauptstadt München (LHM) die Zweckentfremdungssatzung (ZeS) geändert. Mit dieser Änderung wurden die Genehmigungskriterien für einen Ersatzneubau nach Abbruch wesentlich verschärft (HEUSSEN berichtete). Diese Verschärfung hat der VGH München mit seinem Beschluss vom 20. Januar 2021 (Az. 12 N 20.1706) allgemein verbindlich für unwirksam erklärt. Der LHM steht – wie von HEUSSEN seinerzeit angenommen – bereits keine Satzungskompetenz zu.
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17. März 2021
RECHTSPRECHUNG – Ersatz fiktiver Mangelbeseitigungskosten? Grundsatz: Im Kaufrecht Ja, im Baurecht Nein.
Wenn nach dem Immobilienkauf Mängel zutage treten, die der Verkäufer trotz Fristsetzung nicht beseitigt, muss der Verkäufer die voraussichtlichen Renovierungskosten als Schadenersatz zahlen – auch wenn der Käufer noch keine Renovierung ausgeführt hat oder gar keine Renovierung plant. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil vom 12. März 2021 (Az.: V ZR 33/19) nunmehr klargestellt. Der für den Immobilienkauf zuständige V. Zivilsenat hat entschieden, dass weiterhin ein kaufvertraglicher Anspruch auf Ersatz der sog. „fiktiven Mangelbeseitigungskosten“ besteht. Dies ist streitig geworden, nachdem der u.a. für Bau- und Architektenverträge zuständige VII. Zivilsenat mit seinem Urteil vom 22. Februar 2018 (Az.: VII ZR 46/17) für den werkvertraglichen Anspruch – in Abkehr seiner jahrelangen Rechtsprechung – den Ersatz fiktiver Mangelbeseitigungskosten für unzulässig erklärt hatte.
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9. März 2021
Gesetzgebung: WEG-Reform – Grundlegende Änderungen des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG)
Das am 22.10.2020 im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (WEMoG) ist zum 01.12.2020 in Kraft getreten und enthält zahlreiche grundlegende Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).
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7. Januar 2021
Gesetzgebung: BayBO-Novelle – Änderungen der Bayerischen Bauordnung zum 1. Februar 2021
Bereits im Juni 2020 wurde der Gesetzesentwurf zur Novellierung und Modernisierung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) auf den Weg gebracht. Nunmehr hat der Bayerische Landtag die Novelle beschlossen (lesen Sie hier). Das Gesetz zur Änderung der BayBO soll zum 1. Februar 2021 in Kraft treten.
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22. Dezember 2020
Bundestag beschließt die gesetzlich vermutete Störung der Geschäftsgrundlage bei coronabedingten Betriebsschließungen
Führen staatliche Maßnahmen wie Betriebsschließungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zu Einschränkungen des Betriebs des Mieters / Pächters, so vermutet das Gesetz darin künftig einen Umstand, der zu einer Anpassung des Mietvertrages aufgrund Störung der Geschäftsgrundlage führen kann - nicht aber automatisch muss.
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16. Dezember 2020
Keine Pflicht mehr zur Mietzahlung nach Bund-Länder-Gipfel?
Der Bund-Länder-Beschluss vom vergangenen Sonntag, den 13. Dezember 2020, schlägt hohe Wellen. Aufgrund der Nr. 15 des Beschlusses gehen Mieter teilweise davon aus, bereits jetzt nur noch die Hälfte ihrer Miete zu schulden. Diese Schlussfolgerung ist jedoch deutlich verfrüht und kann in dieser Pauschalität nicht gezogen werden.
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28. September 2020
VOLLE MIETZAHLUNGSPFLICHT DES GEWERBERAUMMIETERS IN CORONA-ZEITEN?
Mit den behördlichen Schließungsanordnungen aufgrund der COVID-19-Pandemie haben viele Gewerbemieter ihre Mietzahlungen eingestellt. Soweit eine diesbezügliche Einigung zwischen Mieter und Vermieter nicht möglich war, wurde häufig der Klageweg beschritten. Nunmehr liegen mit dem Urteil des Landgerichts Zweibrücken vom 19.08.2020 (Az.: HK O 17/20) und dem Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 30.07.2020 (Az.: 5 O 66/20) erste Entscheidungen zugunsten des Vermieters vor. Das Landgericht München I vom 22.09.2020 (Az.: 3 O 4495/20) hingegen hat zugunsten des Mieters entschieden. Eine einheitliche Linie der Rechtsprechung ist daher bislang nicht ersichtlich, obergerichtliche Rechtsprechung fehlt naturgemäß noch. Es bleibt weiter abzuwarten, ob der Mieter trotz der teils harten behördlichen Schließungsanordnungen uneingeschränkt zur Zahlung der Miete verpflichtet bleibt oder nicht.
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19. August 2020
Die Vergabestatistikverordnung: Neue Pflichten für öffentliche Auftraggeber ab 01.10.2020 – Schon für Aufträge ab 25.000 EUR
HEUSSEN Frankfurt ist als Berichtsstelle beim Statistischen Bundesamt (Destatis) registriert - Service von HEUSSEN: Wir melden Ihre Vergaben
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17. August 2020
WENN ZWEI SICH STREITEN, LEIDET DER DRITTE - UPDATE ZUM BERLINER MIETENDECKEL
Das volkstümliche Sprichwort trifft auf die aktuelle Rechtslage zum "Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin" (MietenWoG Bln), besser bekannt als Berliner Mietendeckel, nur abgewandelt zu. Denn freuen kann sich der Dritte mittlerweile nicht mehr. Zumindest nicht, wenn man als Dritte diejenigen betrachtet, für die der Berliner Mietendeckel ins Leben gerufen wurde: die Mieter. Denn die Freude über den Berliner Versuch zur Begrenzung der Wohnraummieten währte nur so lange, bis klar wurde, dass nichts klar ist.
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16. Juli 2020
Das Volksbegehren „#6 Jahre Mietenstopp“ ist unzulässig.
Diese Entscheidung hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) am 16.07.2020 verkündet und damit das bayerische Volksbegehren vorzeitig beendet. Der Ansatz, die horrenden Mietpreise auf dem Wohnungsmarkt durch landesrechtliche Regelungen zu bekämpfen, ist somit – zumindest für den Freistaat Bayern – vorerst gescheitert. Dem Freistaat steht keine Gesetzgebungskompetenz im Bereich der mietpreisrechtlichen Regelungen für ungebundenen Wohnraum zu.
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15. Juli 2020
Friede den Hütten – aber auch den Palästen!
In einer gemeinsamen Initiative von Bundesjustiz- und Innenministerium ist im vor einigen Tagen vorgelegten Entwurf des „Baulandmobilisierungsgesetzes“ ein Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen vorgesehen. Dieser soll nach den Plänen des Gesetzgebers künftig in allen Gebieten, in denen ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht, gelten. Ziel ist es, dass angestammte Bewohner nicht aus ihren Wohnungen verdrängt werden. Thomas Aigner, Geschäftsführer der Aigner Immobilien GmbH und Dr. Jan Dittmann, Partner der Wirtschaftskanzlei HEUSSEN, sehen in dieser gut gemeinten und einen anerkannt wichtigen Zweck verfolgenden Gesetzesinitiative allerdings massive Nebenwirkungen, die niemand wollen kann.
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