Aktuelles
Immobilien- & Baurecht
7. Januar 2021
Gesetzgebung: BayBO-Novelle – Änderungen der Bayerischen Bauordnung zum 1. Februar 2021
Bereits im Juni 2020 wurde der Gesetzesentwurf zur Novellierung und Modernisierung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) auf den Weg gebracht. Nunmehr hat der Bayerische Landtag die Novelle beschlossen (lesen Sie hier). Das Gesetz zur Änderung der BayBO soll zum 1. Februar 2021 in Kraft treten.
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22. Dezember 2020
Bundestag beschließt die gesetzlich vermutete Störung der Geschäftsgrundlage bei coronabedingten Betriebsschließungen
Führen staatliche Maßnahmen wie Betriebsschließungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zu Einschränkungen des Betriebs des Mieters / Pächters, so vermutet das Gesetz darin künftig einen Umstand, der zu einer Anpassung des Mietvertrages aufgrund Störung der Geschäftsgrundlage führen kann - nicht aber automatisch muss.
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16. Dezember 2020
Keine Pflicht mehr zur Mietzahlung nach Bund-Länder-Gipfel?
Der Bund-Länder-Beschluss vom vergangenen Sonntag, den 13. Dezember 2020, schlägt hohe Wellen. Aufgrund der Nr. 15 des Beschlusses gehen Mieter teilweise davon aus, bereits jetzt nur noch die Hälfte ihrer Miete zu schulden. Diese Schlussfolgerung ist jedoch deutlich verfrüht und kann in dieser Pauschalität nicht gezogen werden.
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28. September 2020
VOLLE MIETZAHLUNGSPFLICHT DES GEWERBERAUMMIETERS IN CORONA-ZEITEN?
Mit den behördlichen Schließungsanordnungen aufgrund der COVID-19-Pandemie haben viele Gewerbemieter ihre Mietzahlungen eingestellt. Soweit eine diesbezügliche Einigung zwischen Mieter und Vermieter nicht möglich war, wurde häufig der Klageweg beschritten. Nunmehr liegen mit dem Urteil des Landgerichts Zweibrücken vom 19.08.2020 (Az.: HK O 17/20) und dem Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 30.07.2020 (Az.: 5 O 66/20) erste Entscheidungen zugunsten des Vermieters vor. Das Landgericht München I vom 22.09.2020 (Az.: 3 O 4495/20) hingegen hat zugunsten des Mieters entschieden. Eine einheitliche Linie der Rechtsprechung ist daher bislang nicht ersichtlich, obergerichtliche Rechtsprechung fehlt naturgemäß noch. Es bleibt weiter abzuwarten, ob der Mieter trotz der teils harten behördlichen Schließungsanordnungen uneingeschränkt zur Zahlung der Miete verpflichtet bleibt oder nicht.
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19. August 2020
Die Vergabestatistikverordnung: Neue Pflichten für öffentliche Auftraggeber ab 01.10.2020 – Schon für Aufträge ab 25.000 EUR
HEUSSEN Frankfurt ist als Berichtsstelle beim Statistischen Bundesamt (Destatis) registriert - Service von HEUSSEN: Wir melden Ihre Vergaben
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17. August 2020
WENN ZWEI SICH STREITEN, LEIDET DER DRITTE - UPDATE ZUM BERLINER MIETENDECKEL
Das volkstümliche Sprichwort trifft auf die aktuelle Rechtslage zum "Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin" (MietenWoG Bln), besser bekannt als Berliner Mietendeckel, nur abgewandelt zu. Denn freuen kann sich der Dritte mittlerweile nicht mehr. Zumindest nicht, wenn man als Dritte diejenigen betrachtet, für die der Berliner Mietendeckel ins Leben gerufen wurde: die Mieter. Denn die Freude über den Berliner Versuch zur Begrenzung der Wohnraummieten währte nur so lange, bis klar wurde, dass nichts klar ist.
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16. Juli 2020
Das Volksbegehren „#6 Jahre Mietenstopp“ ist unzulässig.
Diese Entscheidung hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) am 16.07.2020 verkündet und damit das bayerische Volksbegehren vorzeitig beendet. Der Ansatz, die horrenden Mietpreise auf dem Wohnungsmarkt durch landesrechtliche Regelungen zu bekämpfen, ist somit – zumindest für den Freistaat Bayern – vorerst gescheitert. Dem Freistaat steht keine Gesetzgebungskompetenz im Bereich der mietpreisrechtlichen Regelungen für ungebundenen Wohnraum zu.
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15. Juli 2020
Friede den Hütten – aber auch den Palästen!
In einer gemeinsamen Initiative von Bundesjustiz- und Innenministerium ist im vor einigen Tagen vorgelegten Entwurf des „Baulandmobilisierungsgesetzes“ ein Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen vorgesehen. Dieser soll nach den Plänen des Gesetzgebers künftig in allen Gebieten, in denen ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht, gelten. Ziel ist es, dass angestammte Bewohner nicht aus ihren Wohnungen verdrängt werden. Thomas Aigner, Geschäftsführer der Aigner Immobilien GmbH und Dr. Jan Dittmann, Partner der Wirtschaftskanzlei HEUSSEN, sehen in dieser gut gemeinten und einen anerkannt wichtigen Zweck verfolgenden Gesetzesinitiative allerdings massive Nebenwirkungen, die niemand wollen kann.
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9. Juli 2020
Wer muss bei unwirksamer Schönheitsreparaturenklausel renovieren?
Diese Frage hat der BGH nun am 08.07.2020 (Pressemitteilung hier) entschieden. Ein Mieter, dem eine unrenovierte Wohnung überlassen wurde und bei dem gleichzeitig die Schönheitsreparaturenklausel im Mietvertrag unwirksam ist, kann vom Vermieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen verlangen. Voraussetzung ist, dass sich der Zustand der Wohnung seit Mietbeginn wesentlich verschlechtert hat. Allerdings hat sich der Mieter nach Treu und Glauben an den hierfür anfallenden Kosten (regelmäßig zur Hälfte) zu beteiligen.
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26. Juni 2020
Novellierung der SoBoN – Pläne für die zukünftige Stadtentwicklung nach der Münchner Koalitionsvereinbarung
Im Nachgang zu der Kommunalwahl am 15. März dieses Jahres haben die Münchner Koalitionspartner aus SPD, Die Grünen, Rosa Liste und Volt ihre Koalitionsvereinbarung für die Stadtratsperiode 2020-2026 geschlossen. Das erste Kapitel der Vereinbarung ist der „Stadtentwicklung, Wohnungsbau und Mieter*innenschutz“ gewidmet. Hierin werden unter anderem Pläne zur Novellierung der „Verfahrensgrundsätze zur Sozialgerechten Bodennutzung“- kurz SoBoN - vorgestellt.
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17. Juni 2020
Umwandlungsverbot: Massive Beschränkungen bei der Begründung von Wohnungseigentum (WEG) im Rahmen des Gesetzesentwurfs zur Baulandmobilisierung geplant
Der am 11.06.2020 auf der Seite des BMI veröffentlichte Referentenentwurf für das geplante Gesetz zur Baulandmobilisierung mit dem Stand vom 09.06.2020 sieht neben der Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts, des kommunalen Baugebots und der erweiterten Möglichkeit kommunaler Vorgaben im sozialen Wohnungsbau künftig die Möglichkeit eines kommunalen Genehmigungsvorbehalts für die Aufteilung von Bestandsgebäuden in Wohnungs- und Teileigentum vor.
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2. Juni 2020
Mieter und Vermieter in der Corona Krise - update
Aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 19/19414) vom 25.05.2020 wird deutlich, dass nach dem im März verabschiedeten Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (mehr dazu hier) der Erlass weiterer gesetzlicher Regelungen aktuell nicht geplant ist:
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28. Mai 2020
Keine Auflassung inländischer Grundstücke vor einem ausländischen Notar möglich – Beschluss des BGH vom 13.02.2020-V ZB 3/16
Bis zuletzt nicht höchstrichterlich entschieden war die Frage, ob eine Auflassungserklärung vor einem ausländischen Notar bei Grundstückübertragungen inländischer Grundstücke möglich ist. Mit Beschluss vom 13.02.2020 hat der Bundesgerichtshof nun klargestellt, dass die Auflassung für inländische Grundstücke nur vor einem deutschen Notar erfolgen kann.
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15. Mai 2020
Immer noch unklar: Gelten die europarechtswidrigen Mindest- und Höchstsätze in der HOAI zwischen Privatpersonen weiter? Mit Beschluss vom 14.05.2020 (VII ZR 174/19) fragt der BGH erst einmal beim EuGH nach.
Der Europäische Gerichtshof („EuGH“) hat mit Urteil vom 04.07.2019 (Rs. C-377/17) entschieden, dass die Bindung der schriftlich bei Auftragserteilung vereinbarten Honorare an Mindest- und Höchstsätze gemäß § 7 Abs. 1 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure („HOAI“) gegen die Dienstleistungsrichtlinie verstößt. Im Anschluss an diese Entscheidung haben einige deutsche Gerichte § 7 Abs. 1 HOAI dennoch weiter angewendet und Klagen von Architekten/Ingenieuren auf Aufstockung bis zum Mindestsatz stattgegeben, andere haben § 7 Abs. 1 HOAI unangewendet gelassen und entsprechende Klagen abgewiesen.
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14. April 2020
Bau- und Architektenrecht in Zeiten von COVID-19: Wie werde ich als Architekt meinen Vertragspflichten auf der Baustelle gerecht?
Das öffentliche Leben ist nahezu zum Erliegen gekommen. Die Bundesländer haben Regelungen getroffen, in welchem Maß ein Kontakt zu Dritten, insbesondere auch in Ausübung meiner beruflichen Tätigkeit, momentan zulässig ist. Nachfolgend soll die Frage nach den speziellen Pflichten des Architekten am Beispiel des Landes Baden-Württemberg erörtert werden. Nach § 3 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (Corona-VO) ist „der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.“
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30. März 2020
UPDATE: Coronavirus und Baurecht – Was tun, wenn sich das Bauvorhaben wegen des Coronavirus verzögert?
Was ändert sich an der bisherigen Rechtslage durch das am 27.3.2020 verabschiedete Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht und den am 23.3.2020 ergangenen Erlass des Bundesinnenministeriums zum Bauvertragsrecht? Nachfolgend finden Sie unseren Beitrag vom 17.3.2020 am Schluss ergänzt um Hinweise zur neuesten Entwicklung.
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27. März 2020
Corona-Gesetz BESCHLOSSEN – Zahlungsaufschub bei Grundversorgung, Miet- und Verbraucherdarlehensverträgen, Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und Online Hauptversammlung
Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (BT-Drs. 19/18110; Formulierungshilfe der Bundesregierung vom 23.03.2020) wurde am 25.03.2020 vom Bundestag einstimmig beschlossen und am 27.03.2020 im Bundesrat verabschiedet. Es beinhaltet Regelungen zum Insolvenzrecht (mit Rückwirkung zum 01.03.2020), Regelungen zu Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-, Wohnungseigentums-, und Strafverfahrensrecht, die am Tag nach der Verkündung in Kraft treten sowie Regelungen zum Zivilrecht (Moratorium, Darlehensrecht, Mietrecht), die zum 01.04.2020 in Kraft treten.
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24. März 2020
UPDATE: ÜBERBLICK – GESETZ ZUR ABMILDERUNG DER FOLGEN DER COVID-19-PANDEMIE IN ZIVIL-, INSOLVENZ- UND STRAFVERFAHRENSRECHT
UPDATE: Eine aktualisierte Übersicht zur Kabinettsvorlage, Stand 23.03.2020, finden Sie hier.
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24. März 2020
Vertragliche Leistungsstörungen unter dem Blickwinkel der Corona-Pandemie
Die „Corona-Krise“ ist bereits allgegenwärtig. Die finanziellen und wirtschaftlichen Folgen hingegen noch kaum absehbar. Schon jetzt fragen sich viele, was die umfassenden behördlichen Einschränkungen, die Quarantäne- und Präventionsmaßnahmen sowie die damit verbundenen Lieferschwierigkeiten für bestehende Verträge bedeutet. Antworten hierzu gibt zunächst das allgemeine Leistungsstörungsrecht im BGB. Kommt es zu Hindernissen in der Vertragsabwicklung, ist zwischen den folgenden Fragen zu unterscheiden:
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22. März 2020
Keine Kündigung des Mietverhältnisses bei Mietschulden während der Corona-Krise
Die Corona-Pandemie hat immer weitreichendere Auswirkungen auf das öffentliche und private Leben in Deutschland - die rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere die Pflicht zur Mietzahlung (vgl. hierzu unseren Beitrag vom 18.03.2020) bleiben jedoch auch in der Corona-Krise bislang bestehen. Das will die Bundesregierung nun ändern und hat einen umfassenden Gesetzesentwurf (Stand 21.03.2020, 20:40 Uhr) vorbereitet, der heute (23.03.2020) vom Bundeskabinett und am Mittwoch, 25.03.2020, im Bundestag beschlossen werden soll (vgl. auch unseren Beitrag zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vom 19.03.2020).
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