Aktuelles
Immobilien- & Baurecht
26. Juni 2020
Novellierung der SoBoN – Pläne für die zukünftige Stadtentwicklung nach der Münchner Koalitionsvereinbarung
Im Nachgang zu der Kommunalwahl am 15. März dieses Jahres haben die Münchner Koalitionspartner aus SPD, Die Grünen, Rosa Liste und Volt ihre Koalitionsvereinbarung für die Stadtratsperiode 2020-2026 geschlossen. Das erste Kapitel der Vereinbarung ist der „Stadtentwicklung, Wohnungsbau und Mieter*innenschutz“ gewidmet. Hierin werden unter anderem Pläne zur Novellierung der „Verfahrensgrundsätze zur Sozialgerechten Bodennutzung“- kurz SoBoN - vorgestellt.
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17. Juni 2020
Umwandlungsverbot: Massive Beschränkungen bei der Begründung von Wohnungseigentum (WEG) im Rahmen des Gesetzesentwurfs zur Baulandmobilisierung geplant
Der am 11.06.2020 auf der Seite des BMI veröffentlichte Referentenentwurf für das geplante Gesetz zur Baulandmobilisierung mit dem Stand vom 09.06.2020 sieht neben der Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts, des kommunalen Baugebots und der erweiterten Möglichkeit kommunaler Vorgaben im sozialen Wohnungsbau künftig die Möglichkeit eines kommunalen Genehmigungsvorbehalts für die Aufteilung von Bestandsgebäuden in Wohnungs- und Teileigentum vor.
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2. Juni 2020
Mieter und Vermieter in der Corona Krise - update
Aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 19/19414) vom 25.05.2020 wird deutlich, dass nach dem im März verabschiedeten Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (mehr dazu hier) der Erlass weiterer gesetzlicher Regelungen aktuell nicht geplant ist:
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28. Mai 2020
Keine Auflassung inländischer Grundstücke vor einem ausländischen Notar möglich – Beschluss des BGH vom 13.02.2020-V ZB 3/16
Bis zuletzt nicht höchstrichterlich entschieden war die Frage, ob eine Auflassungserklärung vor einem ausländischen Notar bei Grundstückübertragungen inländischer Grundstücke möglich ist. Mit Beschluss vom 13.02.2020 hat der Bundesgerichtshof nun klargestellt, dass die Auflassung für inländische Grundstücke nur vor einem deutschen Notar erfolgen kann.
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15. Mai 2020
Immer noch unklar: Gelten die europarechtswidrigen Mindest- und Höchstsätze in der HOAI zwischen Privatpersonen weiter? Mit Beschluss vom 14.05.2020 (VII ZR 174/19) fragt der BGH erst einmal beim EuGH nach.
Der Europäische Gerichtshof („EuGH“) hat mit Urteil vom 04.07.2019 (Rs. C-377/17) entschieden, dass die Bindung der schriftlich bei Auftragserteilung vereinbarten Honorare an Mindest- und Höchstsätze gemäß § 7 Abs. 1 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure („HOAI“) gegen die Dienstleistungsrichtlinie verstößt. Im Anschluss an diese Entscheidung haben einige deutsche Gerichte § 7 Abs. 1 HOAI dennoch weiter angewendet und Klagen von Architekten/Ingenieuren auf Aufstockung bis zum Mindestsatz stattgegeben, andere haben § 7 Abs. 1 HOAI unangewendet gelassen und entsprechende Klagen abgewiesen.
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14. April 2020
Bau- und Architektenrecht in Zeiten von COVID-19: Wie werde ich als Architekt meinen Vertragspflichten auf der Baustelle gerecht?
Das öffentliche Leben ist nahezu zum Erliegen gekommen. Die Bundesländer haben Regelungen getroffen, in welchem Maß ein Kontakt zu Dritten, insbesondere auch in Ausübung meiner beruflichen Tätigkeit, momentan zulässig ist. Nachfolgend soll die Frage nach den speziellen Pflichten des Architekten am Beispiel des Landes Baden-Württemberg erörtert werden. Nach § 3 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (Corona-VO) ist „der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.“
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30. März 2020
UPDATE: Coronavirus und Baurecht – Was tun, wenn sich das Bauvorhaben wegen des Coronavirus verzögert?
Was ändert sich an der bisherigen Rechtslage durch das am 27.3.2020 verabschiedete Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht und den am 23.3.2020 ergangenen Erlass des Bundesinnenministeriums zum Bauvertragsrecht? Nachfolgend finden Sie unseren Beitrag vom 17.3.2020 am Schluss ergänzt um Hinweise zur neuesten Entwicklung.
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27. März 2020
Corona-Gesetz BESCHLOSSEN – Zahlungsaufschub bei Grundversorgung, Miet- und Verbraucherdarlehensverträgen, Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und Online Hauptversammlung
Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (BT-Drs. 19/18110; Formulierungshilfe der Bundesregierung vom 23.03.2020) wurde am 25.03.2020 vom Bundestag einstimmig beschlossen und am 27.03.2020 im Bundesrat verabschiedet. Es beinhaltet Regelungen zum Insolvenzrecht (mit Rückwirkung zum 01.03.2020), Regelungen zu Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-, Wohnungseigentums-, und Strafverfahrensrecht, die am Tag nach der Verkündung in Kraft treten sowie Regelungen zum Zivilrecht (Moratorium, Darlehensrecht, Mietrecht), die zum 01.04.2020 in Kraft treten.
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24. März 2020
UPDATE: ÜBERBLICK – GESETZ ZUR ABMILDERUNG DER FOLGEN DER COVID-19-PANDEMIE IN ZIVIL-, INSOLVENZ- UND STRAFVERFAHRENSRECHT
UPDATE: Eine aktualisierte Übersicht zur Kabinettsvorlage, Stand 23.03.2020, finden Sie hier.
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24. März 2020
Vertragliche Leistungsstörungen unter dem Blickwinkel der Corona-Pandemie
Die „Corona-Krise“ ist bereits allgegenwärtig. Die finanziellen und wirtschaftlichen Folgen hingegen noch kaum absehbar. Schon jetzt fragen sich viele, was die umfassenden behördlichen Einschränkungen, die Quarantäne- und Präventionsmaßnahmen sowie die damit verbundenen Lieferschwierigkeiten für bestehende Verträge bedeutet. Antworten hierzu gibt zunächst das allgemeine Leistungsstörungsrecht im BGB. Kommt es zu Hindernissen in der Vertragsabwicklung, ist zwischen den folgenden Fragen zu unterscheiden:
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22. März 2020
Keine Kündigung des Mietverhältnisses bei Mietschulden während der Corona-Krise
Die Corona-Pandemie hat immer weitreichendere Auswirkungen auf das öffentliche und private Leben in Deutschland - die rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere die Pflicht zur Mietzahlung (vgl. hierzu unseren Beitrag vom 18.03.2020) bleiben jedoch auch in der Corona-Krise bislang bestehen. Das will die Bundesregierung nun ändern und hat einen umfassenden Gesetzesentwurf (Stand 21.03.2020, 20:40 Uhr) vorbereitet, der heute (23.03.2020) vom Bundeskabinett und am Mittwoch, 25.03.2020, im Bundestag beschlossen werden soll (vgl. auch unseren Beitrag zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vom 19.03.2020).
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18. März 2020
Coronavirus – Mögliche rechtliche Auswirkungen auf die Mietzahlungspflicht gewerblicher Mieter?
Die andauernde Coronavirus-Epidemie hat gravierende Auswirkungen auf das öffentliche Leben in Deutschland. Inzwischen haben die Bundesländer in Koordination mit dem Bund damit begonnen, u.a. die Schließung von Einzelhandelsgeschäften, die nicht der Grundversorgung dienen, anzuordnen. Es steht im Raum, dass in nächster Zeit Quarantäneanordnungen nicht nur für konkret Infizierte, sondern für weite Teile der Bevölkerung in Kraft treten. Angesichts der Einschränkungen des öffentlichen Lebens stehen gewerbliche Mieter in Deutschland vor massiven und zum Teil existenzbedrohenden Umsatzrückgängen. Vor diesem Hintergrund stellt sich für die Praxis die Frage, ob betroffene gewerbliche Mieter nach geltendem Recht zur Anpassung bzw. zur Aussetzung der laufenden Mietzahlungsverpflichtungen berechtigt sein könnten.
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3. März 2020
Änderungen bei der Förderung über KfW und BAFA ab 2020
Der Fokus der KfW-Förderung liegt seit dem 01.01.2020 bzw. dem 24.01.2020 hauptsächlich auf die energetische Sanierung der Gebäudehülle sowie den Bau energieeffizienter Gebäude gerichtet sein. Die Förderhöhe wird ausschließlich prozentual auf Basis der Investitionskosten berechnet, wobei die Förderung gedeckelt ist. Es gibt keine festgelegten pauschalen Fördersätze mehr.
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13. Februar 2020
Gesetzgebungsentwurf zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses bei Gewerbemietverhältnissen
Der Bestand langfristiger Gewerberaummietverträge ist durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.09.2017 gefährdet worden; in dem Urteil wurden sog. qualifizierte Schriftformheilungsklauseln, die eine Kündigung bei Vorliegen eines Schriftformmangels verbieten, für unwirksam erklärt. Nunmehr hat der Gesetzgeber reagiert und das Bundeskabinett hat am 5. Februar 2020 den Gesetzesentwurf „Entwurf zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht“ (Drucksache 469/19) diskutiert. Der vom Bundesrat am 20. Dezember 2019 vorgelegte Gesetzesentwurf sieht eine begrüßenswerte Neuregelung des § 550 BGB vor, welcher bisher das Erfordernis der Schriftform bei langfristigen – das heißt über einem Jahr laufenden – Mietverträgen regelt. Nach dem Gesetzesentwurf soll das Schriftformerfordernis im Mietrecht neu geregelt werden, so dass eine vorzeitige ordentliche Kündigung wegen eines Schriftformmangels ausschließlich für den Erwerber in bestimmten Fällen möglich sein soll. Auf diese Weise könnte die aktuelle Planungs- und Rechtsunsicherheit reduziert werden.
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31. Januar 2020
Die Überwachungspflicht des Architekten – Ein Überblick
Ein unerschöpfliches Thema der Rechtsprechung ist die Überwachungspflicht des Architekten, der die Leistungsphase 8 der HOAI, d. h. die Bauüberwachung, übernommen hat.
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15. Januar 2020
Gesetzgebung: Weitreichende Änderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geplant – Teil 2 (Verfahrensrecht)
Mit ihrem Gesetzesvorschlag zur Reform der Bayerischen Bauordnung (BayBO) will die Staatsregierung grundlegende Veränderungen im Bauordnungsrecht auf den Weg bringen. Der vorliegende Beitrag untersucht die Modifikationen, die für das bauaufsichtliche Genehmigungsverfahren vorgesehen sind und beleuchtet ihre Folgen für die Verfahrensbeteiligten.
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2. Januar 2020
Widerruf der Verlängerungs-Optionsausübung – Schriftformrelevant?
In dem nachfolgend dargestellten Fall berief sich der Vermieter auf einen Schriftformmangel, was der Mieter nicht akzeptieren wollte. Das Landgericht (LG) München I (Az. 10 O 11406/18) hatte sodann über die Frage zu entscheiden, ob bei einem im Rahmen einer Verlängerungsoption vereinbarten Widerrufsvorbehalt die Schriftform nach §§ 550, 126 BGB auch dann gewahrt ist, wenn hinsichtlich der Bedingungen für den Widerruf der bereits ausgeübten Option (hier: Frist für den Widerruf der Optionsausübung), Unklarheiten bestehen.
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19. Juni 2019
Der geplante Mietendeckel in Berlin ist nichtig
Der Berliner Senat plant aktuell die Einführung eines sogenannten Mietendeckels für die nächsten 5 Jahre. Er hat damit auch in anderen Bundesländern und Städten Diskussionen über die Einführung von Mietpreisbeschränkungen in Form landesrechtlicher Regelungen ausgelöst. Diese gesetzgeberischen Bestrebungen können unter Juristen aber nur Erstaunen hervorrufen. Es fehlt hier eindeutig an der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer, denn der Bund hat von seiner diesbezüglichen Gesetzgebungskompetenz erschöpfend Gebrauch gemacht. Ergeht eine Norm aber ohne die erforderliche Gesetzgebungszuständigkeit, ist sie verfassungswidrig und damit unheilbar nichtig. In der Folge kann sich jeder betroffene Vermieter im Geltungsbereich des geplanten Mietendeckels zur Wehr setzten. Im Einzelnen:
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