Arbeitsrecht
RECHTSPRECHUNG – Keine grobe Pflichtverletzung des Betriebsrates bei Aufforderung zu Pause
Es stellt keine grobe Pflichtverletzung des Betriebsrates dar, wenn dieser die Arbeitnehmer an heißen Sommertagen dazu auffordert Pausen einzulegen. Das urteilte das ArbG Nürnberg (Urteil vom 18.12.2019, Aktenzeichen: 10 BV 76/18). In dem zugrundeliegenden Rechtsstreit beantragte der Arbeitgeber den Ausschluss von 8 Betriebsratsmitgliedern, die die Arbeitnehmer dazu aufgefordert hatten, je volle Stunde zehn Minuten Hitzepause einzulegen. Die Betriebsräte nahmen für sich Anspruch, auf ohnehin bestehende Rechte hinzuweisen, da am Arbeitsplatz 35 Grad Celsius herrschten. Das Arbeitsgericht sah in der Aufforderung eine Verletzung des Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Den hohen Maßstab für eine grobe Pflichtverletzung sei jedoch nicht erfüllt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
auch interessant...
• BAG, 23.01.2020: Bei öffentlichen Arbeitgebern ist die unterlassene Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers Indiz für eine Diskriminierung.
• BAG, 15.01.2020: BAG stellt neue Auslegungskriterien zu § 16 BetrAVG auf.