Arbeitsrecht
GESETZGEBUNG – Höhere Mindestlöhne für Pflegekräfte
Die Pflegekommission hat sich am 28. Januar 2020 auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt. Demnach sollen ab 1. Juli 2020 die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte im Osten und im Westen bis auf einheitlich 12,55 Euro pro Stunde steigen. Die Steigung erfolgt in vier Schritten und wird erstmals zum 01.09.2021 zu einer Angleichung zwischen Ost und West führen. Ab dem 1. April 2021 soll zudem für qualifizierte Pflegehilfskräfte im Osten ein Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro pro Stunde und im Westen in Höhe von 12,50 Euro pro Stunde eingeführt werden. Die Ost-West Angleichung soll für qualifizierte Pflegehilfskräfte zum 1. September 2021 vollzogen werden. Ab 1. April 2022 soll der Mindestlohn für qualifizierte Pflegekräfte auf 13,20 Euro pro Stunde steigen.
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• Erinnerung: Seit 01.01.2020 beträgt der gesetzliche Mindestlohn EUR 9,35 pro Stunde.
• Erinnerung: Mindestvergütung für neu abgeschlossene Berufsausbildungsverhältnisse seit 01.01.2020 in Kraft.