Corporate & Commercial
Erleichterungen bei der Offenlegung aufgrund der Corona-Pandemie
Mitteilung des Bundesamtes für Justiz (BfJ) vom 8. April 2020
Die anhaltenden Beeinträchtigungen betrieblicher Abläufe durch die Corona-Pandemie stellen immer wieder neue Herausforderungen für Unternehmen dar. Nun hat das BfJ eine Reihe von entlastenden Maßnahmen für diejenigen Unternehmen beschlossen, die ihre Jahresabschlüsse bisher noch nicht fristgerecht eingereicht haben.
Die gesetzlichen Offenlegungsvorschriften der §§ 325 ff. HGB gelten natürlich aktuell weiter. Die Frist für die Einreichung des Jahresabschlusses für das beispielsweise am 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr endete am 31. Dezember 2019. Das Covid-19-Gesetz vom 27. März 2020 hat hier weder Erleichterungen geschaffen noch bestand hierfür aus gesetzgeberischer Sicht Anlass. Das BfJ hat gleichwohl verlautbart, dass derzeit keine neuen Androhungs- und Ordnungsgeldverfügungen gegen Unternehmen erlassen würden.
Im Einzelnen hat das BfJ folgendes mitgeteilt:
- Unternehmen, die nach dem 5. Februar 2020 vom BfJ eine Androhungsverfügung erhalten haben, können die Offenlegung bis zum 12. Juni 2020 nachholen, auch wenn die sechswöchige Nachfrist für die versäumte Offenlegung schon vorher abgelaufen ist oder ablaufen wird. In diesem Falle wird das angedrohte Ordnungsgeld nicht festgesetzt.
- Gegen kapitalmarktorientierte Unternehmen, deren Frist zur Offenlegung für den Jahresabschluss 2019 regulär am 30. April 2020 abläuft, will das BfJ auf Empfehlung der European Securities and Markets Authority (ESMA) vor dem 1. Juli 2020 kein Ordnungsgeldverfahren einleiten.
- Das BfJ leitet ferner wegen bestehender Forderungen aus EHUG-Ordnungsgeldverfahren gegen die betroffenen Unternehmen derzeit keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen ein. Dies gilt dem Vernehmen nach sowohl für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher als auch für Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse gegenüber Banken.
- Außerdem kann betroffenen Unternehmen u.U. Stundung gewährt werden, wenn eine Beeinträchtigung der Unternehmensabläufe durch die Corona-Pandemie glaubhaft gemacht wird.