Immobilien- & Baurecht
Die Vergabestatistikverordnung: Neue Pflichten für öffentliche Auftraggeber ab 01.10.2020 – Schon für Aufträge ab 25.000 EUR
HEUSSEN Frankfurt ist als Berichtsstelle beim Statistischen Bundesamt (Destatis) registriert - Service von HEUSSEN: Wir melden Ihre Vergaben
Die vor vier Jahren im Rahmen der Vergaberechtsreform geschaffene Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) fristete bisher ein Schattendasein. Nachdem sie im April 2020 novelliert und der Start des Betriebs der Vergabestatistik beim Statistischen Bundesamt (Destatis) im Bundesanzeiger am 25.06.2020 veröffentlicht wurde, wird es nun ernst:
Die VergStatVO verpflichtet alle öffentlichen, Sektoren- und Konzessionsauftraggeber, dem BMWi im Oberschwellenbereich und (nur) öffentliche Auftraggeber auch im Unterschwellenbereich ab einem Auftragswert von 25.000.- € ohne Umsatzsteuer bestimmte Daten zu Beschaffungsvorgängen zu übermitteln. Nach § 1 Abs. 2 sind die Daten gemäß § 3 innerhalb von 60 Tagen nach Zuschlagserteilung zu übermitteln.
Die Vergabestatistik wird am 1. Oktober 2020 den Betrieb aufnehmen. Ab dann sind alle Auftraggeber nach § 98 GWB verpflichtet, die in der VergStatVO festgelegten Daten über die nach diesem Datum vergebenen Aufträge zu übermitteln (siehe § 1 VergStatVO). Im Fall einer Losaufteilung ist das Datum des Zuschlags des zeitlich letzten Loses maßgeblich dafür, ob die Vergabe-Daten gemeldet werden müssen. Fällt also beispielsweise nur das letzte Los in den Zeitraum ab dem 01.10.2020, so sind die Daten zu übermitteln, auch wenn die Bezuschlagung der anderen Lose noch vor dem Beginn der Meldepflicht erfolgt ist.
Um Daten an die Vergabestatistik übermitteln zu können, muss ein meldepflichtiger Auftrag- / Sektoren- / Konzessionsgeber eine oder mehrere Berichtsstelle(n) bestimmen, die sich zuvor beim Statistischen Bundesamt (Destatis) registrieren müssen.
Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die statistische Daten zu vergebenen öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen melden, die sie als Vergabe-/Beschaffungsstelle selbst oder die sie im Auftrag anderer Auftraggeber vergeben haben. Berichtsstelle muss nicht zwangsläufig eine eigene Arbeitseinheit des Auftraggebers sein, sondern auch eine externe Stelle. Ein Auftraggeber kann sich – sofern dies nach eigener Einschätzung zweckmäßig erscheint – auch mehrerer Berichtsstellen bedienen.
Die Berichtsstelle muss sich vorab bei Destatis registrieren. Die Registrierung als Berichtsstelle ist seit dem 01. Juli 2020 online bei Destatis möglich. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) empfiehlt, dass sich die Berichtsstellen bereits vor der Inbetriebnahme der Vergabestatistik registrieren, damit die Zugangsdaten zu den Destatis-Meldesystemen rechtzeitig zum Inkrafttreten der Meldepflicht vorliegen.
Die Vergabedaten können durch registrierte Berichtsstellen auf zweierlei Weise an die Vergabestatistik gemeldet werden:
1. automatisiert per Datenschnittstelle aus einem IT-System bzw. Fachverfahren (sog. CORE-Dateneingang) oder
2. manuell über ein Online-Formular (IDEV).
Die HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft hat diese Registrierung bereits vorgenommen und könnte damit als Berichtsstelle diese Aufgaben für Sie übernehmen. Wir bereiten mit Ihnen auch die Daten auf. Wir machen Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot.
Was gilt bisher?
Nach der Allgemeinverfügung zur Erhebung der im Kalenderjahr 2019 vergebenen Aufträge von Auftraggebern im Sinne des § 99 GWB vom 14. Februar 2020 müssen öffentliche Auftraggeber statistische Aufstellungen über jeweils im Vorjahr vergebene Aufträge dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu übermitteln.
Auch hierbei kann HEUSSEN Sie gerne unterstützen. Für weitere Fragen stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Prof. Trautner und Frau Rechtsanwältin Turner gerne zur Verfügung.