Arbeitsrecht
RECHTSPRECHUNG – ERSCHÜTTERUNG DES BEWEISWERTS EINER KRANKSCHREIBUNG NACH KÜNDIGUNG
Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 08.09.2021 macht Hoffnung, dass Arbeitgeber künftig Krankmeldungen, die unmittelbar nach einer Kündigung erfolgen, beweisrechtlich nicht mehr ganz so aussichtslos gegenüberstehen müssen.
Eine Arbeitnehmerin hatte Anfang Februar 2019 ihr Arbeitsverhältnis ordentlich zum Monatsende gekündigt und noch am gleichen Tag ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt. Der Arbeitgeber zweifelte die Krankschreibung an und leistete daraufhin keine Entgeltfortzahlung. Während die Vorinstanzen der Klage der Arbeitnehmerin stattgegeben haben, sieht das BAG den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert und hat die Klage abgewiesen, weil die Krankschreibung exakt die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses abdecke und die Arbeitnehmerin nicht ausreichend nachgewiesen habe, dass sie für die Dauer der Krankschreibung tatsächlich arbeitsunfähig war.
Auch wenn zu berücksichtigen ist, dass diese Entscheidung des BAG einzelfallbezogen ist (die Arbeitnehmerin soll am Tag der Kündigung zusätzlich einem Kollegen gegenüber angekündigt haben, nicht mehr zur Arbeit zu kommen), verbessert die Entscheidung des BAG dennoch die Beweissituation des Arbeitgebers in vergleichbaren Fällen oder wenn andere Indizien auf ein „Krankfeiern“ hindeuten.