Arbeitsrecht
BAG erlaubt Arbeitgebern die Anweisung von PCR-Tests.
Corona ist nicht vorüber, neue Ansteckungswellen werden ab dem Herbst befürchtet. Staatliche Zwangsmaßnahmen fallen derzeit noch zurückhaltend aus. Unabhängig von staatlichen Initiativen, müssen aber Arbeitgeber situationsangemessen ihre Hygiene- und Schutzkonzepte überprüfen, um den Betrieb und die Belegschaft vor Covid-19 und seinen Folgen zu schützen. Nötigenfalls müssen solche Maßnahmen auch gegen den Willen einiger Mitarbeiter durchgesetzt werden können, was ein rechtssicheres Konzept verlangt. Eine Vielzahl von arbeitsgerichtlichen Urteilen hat sich mittlerweile mit Corona-Maßnahmen im Betrieb befasst. Kürzlich zeigte das Bundesarbeitsgericht nun den Weg zur rechtmäßigen Anordnung auch von PCR-Tests auf.