Wirtschaftsrecht Afrika
Investitionsrecht Algerien: Ausführungsverordnung vom 17. April 2021 zur Festlegung der strategischen Aktivitäten
Wie bereits vor Kurzem berichtet, hat der algerische Gesetzgeber durch das Finanzgesetz 2020 [1] zum ersten Mal substanziell seit ihrer Einführung die für ausländische Investoren restriktive „51/49-Regel“ gelockert. Diese Regel besagt, dass für Gesellschaftsgründungen in bestimmten Tätigkeitsgebieten ein algerischer Mehrheitspartner erforderlich ist. Durch das Finanzgesetz 2020 wurden die Aktivitäten, die eine inländische Mehrheitsbeteiligung voraussetzen, auf solche Tätigkeiten beschränkt, die von „strategischer Natur für die Volkswirtschaft“ sind. Das ergänzende Finanzgesetzt 2020 [2] benannte dann bestimmte Wirtschaftsbereiche, die als strategisch anzusehen sind. Außerdem wurde klargestellt, dass der Anwendungsbereich der 51/49-Regel den Wiederverkauf von importierten Waren betrifft.
Am 22. April 2020 wurde nun endlich das lang erwartete Ausführungsgesetz Nr. 21-145 [3] zum ergänzenden Finanzgesetz 2020 veröffentlicht, welches die Tätigkeiten aus den Bereichen Pharmaindustrie, Energie- und Bergbau sowie dem Transportsektor anhand der offiziellen Kennzahlen (Codes) der „Nomenklatur der Wirtschaftstätigkeiten“ (NAE) [4] definiert.
Darüber hinaus stellt das Ausführungsdekret Nr. 21-145 in seinem Artikel 2 klar, dass Betriebe der Verteidigungsindustrie grundsätzlich der 51/49-Regel unterfallen, soweit an ihnen ein staatlich kontrolliertes algerisches Unternehmen beteiligt ist und die wirtschaftlichen Aktivitäten des Verteidigungsministeriums betroffen sind. Ein Joint-Venture mit einem algerischen Staatsbetrieb im Bereich der Verteidigungsindustrie, bei dem der algerische Partner nicht die Mehrheit der Anteile hält, dürfte somit in der Praxis ausgeschlossen sein.
Hier, auf unserem Blog www.investieren-in-nordafrika.de finden Sie eine deutsche (inoffizielle) Übersetzung der Ausführungsverordnung vom 17. April 2021.
[1] Loi n°19-14 vom 11. Dezember 2019 portant loi de finances pour 2020.
[2] Art. 49 ff. der Loi n°20-07 vom 4. Juni 2020 portant loi de finances complémentaire pour 2020.
[3] Décret exécutif n° 21-145 vom 17. April 2021, fixant la liste des activités revêtant un caractère stratégique.
[4] Nomenclature des activités économiques ; Décret n°15-249 vom 29. September 2015 fixant le contenu, l’articulation ainsi que les conditions de gestion et d’actualisation de la nomenclature des activités économiques soumises à inscription au registre du commerce.