IT/Datenschutz
Das Data Act-Durchführungsgesetz ist da
Zwar gilt der sog. Data Act bereits, doch es fehlte nach wie vor das deutsche Durchführungsgesetz zum Data Act. Bisher gab es nur einen Referentenentwurf von Februar 2025. Das Bundeskabinett des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung verabschiedete nun am 29.10.2025 den Regierungsentwurf zum „Gesetz zur Anwendung und Durchsetzung der Datenverordnung (Datenverordnung-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetz – DADG)“.
Was regelt der Data Act?
- Recht auf Zugriff und Weitergabe von Nutzern der von ihren Geräten erzeugten Daten von vernetzten Produkten und verbundenen Diensten (Verbraucher wie Unternehmen)
- Schaffung fairer Bedingungen für B2B-Datenteilung, insbesondere durch das Verbot missbräuchlicher Vertragsklauseln im Bereich B2B, und Ermöglichung neuer datenbasierter Geschäftsmodelle
- Stärkung von Portabilität und Interoperabilität von Daten und Diensten, um Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern („Lock-in“) zu reduzieren
- Anforderungen an sog. „Smart Contracts“ im Rahmen der Datenweitergabe
Wesentlicher Inhalt
Zuständigkeit:
- Die Bundesnetzagentur wird zentrale Anlaufstelle und erhält weitreichende Befugnisse für Streitbeilegung, Überwachung, Ermittlung und Sanktionierung
- Für Datenschutzfragen übernimmt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) die Aufsicht – das sorgt für eine gestraffte und zentralisierte Zuständigkeitsstruktur.
Damit sind die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden für datenschutzrechtliche Fragen bezüglich des Data Acts nicht mehr zuständig. Dies wird zwar zu einer Entlastung der Behörden führen, aber auch Zuständigkeitsfragen aufwerfen. Zudem können Unternehmen sich bei Beratungsbedarf nicht mehr an ihre zuständigen Ansprechpartner wenden.
Bußgeldvorschriften:
- Gestaffelte Geldbußen (50.000 Euro, 100.000 Euro und 500.000 Euro).
Die Aufforderung bzw. Veranlassung von Nutzern, Daten bereitzustellen oder vom Dateninhaber zu verlangen kann mit bis zu 5 Mio. Euro sanktioniert werden. - Bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes bei Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 250 Millionen Euro
Wie geht es weiter?
Nach Stellungnahme im Bundesrat steht die Lesung im Bundestag bevor. Das Gesetz könnte bereits kurz nach der Verkündung in Kraft treten.