Erbschaftsrecht
Erbschaftsteuer-Reform soll Vermögen belasten – jetzt handeln
Die Erbschaftsteuer-Reform soll bald kommen und Vermögen belasten. Betroffene Privatpersonen, Ehepaare und Unternehmer können schon jetzt vorsorgen.
Mit ihrem jüngsten Konzeptpapier zur Erbschaftsteuer (https://www.politico.eu/wp-content/uploads/2026/01/13/26-01-13-FairErben-Konzept-zur-Reform-der-Erbschaftsteuer.pdf) hat die SPD die politische Debatte über eine absehbare Reform unerwartet früh wiedereröffnet.
Denn vor weiteren Reformüberlegungen sollte eigentlich das seit langem erwartete, aber weiterhin ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts erfolgen. Das höchste Gericht hat über die steuerlichen Begünstigungen für unternehmerische Betriebsvermögen und deren Vereinbarkeit mit dem grundgesetzlichen Gleichheitssatz zu entscheiden.
Sobald diese verfassungsrechtlichen Leitplanken geklärt sind, ist sehr schnell mit einer Erbschaftsteuerreform zu rechnen. Diese Reform dürfte nicht so weit gehen, wie es die SPD und vor ihr bereits im vergangenen November der Sachverständigenrat Wirtschaft in seinem Jahresgutachten vorgeschlagen haben. Insbesondere einen sogenannten Lebensfreibetrag für private Erbschaften halte ich für eher unwahrscheinlich.
Unternehmen und Familien mit Themen der Nachfolge- und Vermögensweitergabe können bereits jetzt aktiv werden:
- Sicherster Weg ist, die aktuell bestehenden steuerlichen Freibeträge durch baldige Schenkungen auszuschöpfen.
- Ehegatten müssen nach meiner Einschätzung – trotz der anders klingenden Passagen im SPD-Konzeptpapier – künftig mit Größenbegrenzungen der Steuerbefreiung für das Familienheim rechnen, wie sie heute schon für Kinder bestehen.
- Unternehmer müssen sich auf deutliche Einschränkungen der Begünstigungen für Betriebsvermögen und auf Stundungsregelungen einstellen.
- Wer das Familienheim an seinen Ehegatten verschenken und insbesondere wer sein Unternehmen übertragen möchte und dies nach den heutigen Vorschriften begünstigt tun kann, sollte daher nicht warten.
Für das Handelsblatt haben unsere Partner Dr. Frank Grischa Feitsch und Dr. Kerstin Linder zu einer Serie über heutige und künftige Gestaltungsmöglichkeiten bei Erbe und Vermögensnachfolge für Privatleute und Unternehmer beigetragen – hier die Links zu den Artikeln:
- Vermögen – So kommen Sie der Reform der Erbschaftsteuer zuvor (19.01.2026)
- Berliner Testament – Wie der Zuwendungsverzicht funktioniert (19.01.2026)
- Erbe – Diese Regeln gelten bei kinderlosen Paaren (17.01.2026)
- Vermögen – Wie Sie mit Ihrem Nachlass maximalen Nutzen stiften (13.01.2026)
- Schenkung – Bundesfinanzhof weitet Steuervorteil für das Familienheim aus (29.10.2025)
- Vermögen – Steuern sparen, Streit vermeiden - So gelingt die Nachfolge (08.10.2025)
- Testament – So bleiben Sie mit dem Supervermächtnis beim Nachlass flexibel (03.06.2026)
- Testament – So schützen Sie Ihr Erbe vor dem Ex-Partner (02.06.2025)
- Erbe – Diese Fehler machen Ihr Testament ungültig (12.03.2025)