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Oktoberfest 2026: Paulaner mit HEUSSEN auch vor dem BayObLG erfolgreich
Die Paulaner Brauerei darf beim Münchner Oktoberfest 2026 wie bisher ihr Festzelt aufbauen. Auch die Schottenhamel-Festhalle als ältestes Wiesn-Festzelt wird dieses Jahr wieder traditionsgemäß dabei sein. In einem Vergabenachprüfungsverfahren lehnte das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) am 18. Juni 2026 einen Antrag der Gegenseite auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde ab.
Die Anwaltssozietät HEUSSEN hat Paulaner damit auch in der zweiten Instanz vor dem BayObLG erneut erfolgreich vertreten. Bereits die erste Instanz vor der Vergabekammer Südbayern hatte Paulaner mit HEUSSEN am 21. Mai 2026 gewonnen. Dagegen hatte die Antragstellerin sofortige Beschwerde eingelegt und beantragt, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde bis zur Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache zu verlängern. Hätte das BayObLG diesem Antrag stattgegeben, hätten weder Paulaner noch Schottenhamel ihre Festzelte auf dem diesjährigen Oktoberfest aufbauen dürfen.
In dem Verfahren verlangt die Antragstellerin eine unionsweite Ausschreibung der genannten Festhallen für das Oktoberfest aufgrund EU-rechtlicher Konzessionsvorgaben.
In seiner Eilentscheidung ließ das BayObLG zunächst offen, ob eine solche Ausschreibungspflicht besteht. Das Gericht entschied, dass für das diesjährige Oktoberfest das Interesse der Landeshauptstadt München an der sofortigen Zuteilung der beiden Standplätze überwiegt. Die Antragstellerin hat für dieses Jahr keine Zuteilungschance, weil in der kurzen Zeit bis zum Aufbau der Zelte Ende Juni 2026 keine EU-Ausschreibung mehr stattfinden kann. Das Verfahren über die Frage der Ausschreibungspflicht geht demnach weiter, aber für die Wiesn 2026 bleibt alles wie bisher.
HEUSSEN-Mandantin Paulaner nimmt wie folgt zu dem BayObLG-Beschluss Stellung: „Wir begrüßen die Entscheidung. Sie schafft für die Wiesn 2026 die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit für alle Beteiligten und ermöglicht es, die notwendigen Vorbereitungen für das diesjährige Oktoberfest rechtzeitig aufzunehmen. Wir gehen weiterhin davon aus, dass auch das Hauptsacheverfahren die Rechtsposition der Landeshauptstadt München und uns sowie der Familie Schottenhamel als Beigeladene bestätigen wird. Das Oktoberfest ist ein bedeutender Teil der Identität Münchens und Bayerns. Seine kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung reicht weit über das Fest selbst hinaus. Wir freuen uns, dass der Fokus nun wieder auf einer erfolgreichen Wiesn 2026 liegen kann.“
Das HEUSSEN-Team von Vergaberechts-Spezialisten für Paulaner wurde geführt von Partner Uwe-Carsten Völlink und umfasste außerdem Partner Dr. Norbert Huber und Associate Dr. Eva-Maria Weberling.