Maria Stantcheva, MJI
Partnerin
Magistra des Internationalen Rechts (MJI), Rechtsanwältin
Frau Stantcheva berät seit mehr als 11 Jahren sowohl deutsche als auch ausländische Unternehmen und Privatpersonen im deutschen und internationalen Wirtschaftsrecht.
Wegen ihrer interkulturellen Kompetenzen und Sprachkenntnisse (Studium der Rechtswissenschaften in Bulgarien und Deutschland) bilden internationale, wirtschaftsrechtliche Fragestellungen, insbesondere mit Osteuropabezug einen ihrer Tätigkeitsschwerpunkte. Ihre fachlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Handels- und Vertriebsrecht, Gesellschaftsrecht, M & A, Bankrecht sowie Prozessführung.
Sprachkenntnisse
Bulgarian, English, German
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- Seit 2018: HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- 2006 - 2018: Landgraf Schneider Rechtsanwälte PartG (Frankfurt am Main)
- 2006: Magistra des Internationalen Rechts (MJI), Justus-Liebig-Universität Gießen
- 2006: Zweite juristische Staatsprüfung, Hessen
- 2003: Erste juristische Staatsprüfung, Justus-Liebig-Universität Gießen
Universitäten
- Gießen
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- Beratung von bulgarischen Mandanten in Deutschland
- Beratung von deutschen Mandanten in Bulgarien
- Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht
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Frau Stantcheva begleitet sowohl deutsche Unternehmen bei Geschäftsaktivitäten in Bulgarien als auch Privatpersonen mit Verbindungen nach Bulgarien. Sie ist mit den rechtlichen und kulturellen Aspekten und Unterschieden sowie Gepflogenheiten beider Länder bestens vertraut. Bei Bedarf greift sie auf bulgarische Partner-Kanzleien sowie persönliche und langjährige Kontakte vor Ort zurück, die sie je nach Anforderungen des einzelnen Mandats auswählt, und führt die Korrespondenz mit diesen.
Die Expertise und die elfjährige Erfahrung von Frau Stantcheva in diesem Bereich umfasst ein breites Spektrum an rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen u.a. im Zusammenhang mit
- Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht, u.a.
- Beratung bei der Wahl der passenden Rechtsform,
- Gründung von Unternehmen (Kapitalgesellschaften wie „OOD", „EOOD", „AD", sowie eingetragene Kaufleute sog. „ET"), Zweigniederlassungen und Repräsentanzen in Bulgarien,
- Erstellung, Prüfung und Änderung von Gesellschaftsverträgen und Geschäftsführerverträgen,
- Handelsregistereintragungen,
- Gründung von Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures), Unternehmenskäufe- und verkäufe (vom Letter of Intent (LoI) oder Memorandum of Understanding (MoU), über Legal Due Diligence und Verhandlungsführung, bis zum Vertragsschluss („signing") und Vollzug („closing")
- Liquidation von Unternehmen
- Begleitung von Investitionen
- Herstellung von Geschäftskontakten
- Outsourcing
- Handelsrecht und Vertriebsrecht, u.a. Beratung über Markeintrittsstrategien und Vertriebswege
- Transportrecht und Speditionsrecht
- Bankrecht
- Deutsch-bulgarische Vertragsgestaltung und internationales Vertragsrecht, u.a. Gestaltung, Erstellung und Prüfung von internationalen Kaufverträgen, AGB, Einkaufsbedingungen, Lieferbedingungen, Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Handelsvertreterverträgen, Mietverträgen, Leasingverträgen, Franchiseverträgen
- außergerichtliche und gerichtliche Forderungsdurchsetzung in Bulgarien
- Schiedsverfahren
- Zwangsvollstreckung in Bulgarien.
In Zusammenarbeit mit Kollegen in Bulgarien unterstützt sie bei Fragen des- Kapitalmarktechts (u.a. Erstellung von Wertpapierprospekten und Vermögensanlagenprospekten, Begleitung bei der Billigung des Prospekts bei der jeweiligen Finanzdienstleistungsaufsicht, Notifizierung des gebilligten Prospekts im Rahmen des EU-Passes)
- Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht in Bulgarien
- Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitnehmerentsendung
- Grundstücksrecht, insbesondere Erwerb und Anmietung von Immobilien durch juristische Personen sowie Privatpersonen in Bulgarien und laufende Beratung
- Erneuerbare Energien
- internationales Erbrecht (u.a. Beratung im Zusammenhang mit der Beantragung von Erbscheinen, europäischen Nachlasszeugnissen, Abwicklung der Erbschaft in Bulgarien und/oder Deutschland)
Rechtsberatung für bulgarische Unternehmen und Privatpersonen in DeutschlandFrau Stantcheva bietet für Unternehmen und Privatpersonen eine umfassende muttersprachliche Beratung in allen Fragen des deutsch-bulgarischen Wirtschaftsbeziehungen an, insbesondere
- Unterstützung in der Phase vor und während der Unternehmensgründung und Handelsregisteranmeldung in Deutschland: u.a. Wahl der passenden Gesellschaftsform, Erstellung der notwendigen Gründungsunterlagen, Erwerb von Vorratsgesellschaften, Kontoeröffnung, Gewerbeanmeldung sowie laufende rechtliche Betreuung im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit
- Rechtliche Begleitung von M & A Transaktionen einschließlich Due Diligence, Vertragsverhandlung- und gestaltung
- Beratung im deutschen Wirtschaftsrecht in den Bereichen:
- Gesellschaftsrecht (u.a. Gestaltung, Prüfung und Änderungen von Gesellschaftsverträgen und Geschäftsführerverträgen, Joint Ventures, Aufnahme neuer Gesellschafter, Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Einziehung von Gesellschaftsanteilen und Ausschlüsse von Gesellschaftern, Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung, Umwandlungen, Liquidation, Insolvenz, Amtsniederlegung und Geschäftsführerwechsel)
- Handelsrecht und Vertriebsrecht (Gestaltung, Prüfung und Verhandlung u.a. von Handelsvertreterverträgen, Vertragshändlerverträgen, Handelsmaklerverträgen, Kommissionsverträgen, Franchiseverträgen, Kooperationsverträgen, Lizenzverträgen sowie einzelnen Vertragsklauseln wie z.B. Provisionsklauseln, Kundenschutz, Gebietsschutz, Wettbewerbsverbot bzw. Konkurrenzverbot, Einstandszahlungsklausel, Gerichtsstand und Rechtswahl, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, insb. Provisionsansprüchen, Ausgleichsansprüchen)
- Transportrecht und Speditionsrecht
- Vertragsrecht, insb. (grenzüberschreitende) Kaufverträge (UN-Kaufrecht / CISG), Liefer- und Einkaufsbedingungen, Incoterms, Montagebedingungen, Reparaturbedingungen, Mietverträge, Werkverträge, Dienstverträge, Leasingverträge)
- Außergerichtliche Vertretung und Prozessführung
- Schiedsverfahren
In Zusammenarbeit mit den Kollegen bei HEUSSEN unterstützt sie bei Fragen des- Arbeitsrechts (Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Kündigung von Arbeitsverträgen, außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen)
- Gewerbliche Schutzrechte (u.a. Wettbewerbsrecht und Markenrecht) und Urheberrechte
- Online-Vertrieb / E-Commerce
- Bankrecht, insb. Prüfung, Kündigung und Widerruf von Darlehensverträgen, Vorfälligkeitsentschädigungen, Verhandlung mit Banken, Kreditsicherung – Bestellung, Tausch und Freigabe von Sicherheiten (Grundschuld, Bürgschaft, Schuldbeitritt, Schuldübernahe etc.), Verwertung von Sicherheiten im Rahmen der Zwangsvollstreckung, Kapitalanlagemodelle mit Fremdfinanzierung
- Kapitalmarktrecht
- Immobilienrecht und Immobilienfinanzierung,
- Versicherungsrecht
- Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht, u.a.