Stephan Correll
Partner
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Stephan Correll ist im Frankfurter Büro als Anwalt und Notar tätig.
Anwaltliche Tätigkeit
Herr Correll ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Seine anwaltlichen Schwerpunkte liegen im Bankrecht sowie im Immobilien- und Mietrecht. Er berät und betreut eine große Genossenschaftsbank in allen Rechtsfragen - gerichtlich und außergerichtlich. Insbesondere beschäftigt er sich mit Problemen des Private Banking und des Kreditsicherungsrechts.
Notarielle Tätigkeit
Schwerpunkte der Tätigkeit im Grundstücksrecht, Wohnungseigentumsrecht, Erbbaurecht, Bauträgerrecht, Erb- und Nachlassrecht, Vorsorgerecht, Familienrecht, Eherecht, Partnerschaftsrecht, Gesellschaftsrecht.
Beurkundungssprachen: Deutsch, Englisch
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- Seit 2011: bei HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Frankfurt a.M.
- Bis 2010: Rechtsanwalt bei SNP Schlawien Naab Partnerschaft Standort Frankfurt a.M.
- Jan. 2010: Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
- 2006: Zulassung als Rechtsanwalt
- Mai 2004 - Juni 2006: Rechtsreferendariat am Landgericht Frankfurt am Main
- Okt. 1997 - Nov. 2003: Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
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- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Immobilien- und Mietrecht
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Ständige Mitarbeit als Mitautor des juris-PraxisReport Bank- und Kapitalmarktrecht
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- Bankrechtliche Vereinigung e.V.
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