HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Wir beraten Unternehmer und Unternehmen von der Gründung an in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten:

  • Gründungsberatung und die Auswahl der geeigneten Rechtsform (einschließlich ausländischer Rechtsformen)
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und -vereinbarungen
  • Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung wie Organisation und Begleitung von Gesellschafterversammlungen, Änderung von Gesellschaftsstrukturen, Wechsel im Gesellschafterkreis und in der Geschäftsführung
  • Durchführung von Kapitalmaßnahmen
  • Restrukturierung, Sanierung, Liquidation von Gesellschaften

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