ÖFFENTLICHES WIRTSCHAFTSRECHT
Wir beraten die Öffentliche Hand, Unternehmen aus dem Mittelstand und der Industrie sowie Grundstückseigentümer, Projektentwickler und Immobiliengesellschaften in allen Bereichen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts und des Öffentlichen Baurechts.
Der Schwerpunkt unserer Beratung liegt bei Landkreisen und Kommunen häufig im Bau- und Vergaberecht, während wir für Unternehmen vorrangig mit Fragestellungen aus dem Recht der Erneuerbaren Energien, dem Umweltrecht sowie angrenzenden Rechtsgebieten befasst sind.
Mit der Betreuung von Großprojekten, die im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen, wie beispielsweise der Neubau eines Fußballstadions oder die Errichtung eines Windparks, sind wir vertraut.