EUROPÄISCHES BEIHILFERECHT

Das Europäische Beihilferecht kommt in Deutschland unmittelbar zur Anwendung. Der Begünstigte der staatlichen Beihilfe muss die Rechtmäßigkeit der Beihilfe selbst prüfen, sonst besteht das Risiko von Rückforderungen. Allerdings sollte man sich dabei nicht allein auf die Auskünfte der Behörden verlassen, denn häufig stecken die Probleme bei beihilferechtlich relevanten Sachverhalten im Verborgenen.

Wir beraten Sie daher bei

  • der Analyse beihilferechtlich relevanter Sachverhalte
  • beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren (sog. „Notifizierungsverfahren“),
  • beihilferechtlichen Fragestellungen bei Privatisierungen und Ausschreibungsverfahren und
  • führen Prozesse mit beihilferechtlichen Aspekten.

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