ÖFFENTLICHES BAURECHT
Das Öffentliche Baurecht spielt bei Immobilienprojekten aller Art eine tragende Rolle. Nahezu jedes Projekt bedarf einer Genehmigung oder einer vorbereitenden Planung:
- Baugenehmigungs- und Bebauungsplanverfahren
- Städtebauliche Verträge
- Bauordnungsrechtliche Verfahren (Baueinstellung, Baubeseitigung)