ÖFFENTLICHES BAURECHT

Das Öffentliche Baurecht spielt bei Immobilienprojekten aller Art eine tragende Rolle. Nahezu jedes Projekt bedarf einer Genehmigung oder einer vorbereitenden Planung:

  • Baugenehmigungs- und Bebauungsplanverfahren
  • Städtebauliche Verträge
  • Bauordnungsrechtliche Verfahren (Baueinstellung, Baubeseitigung)

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