UNTERNEHMENS- UND VERMÖGENSNACHFOLGE / STIFTUNGEN
Der Fachbereich Unternehmens- und Vermögensnachfolge / Stiftungen bündelt unsere Expertise an der Schnittstelle von Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Stiftungsrecht und Steuerrecht.
Unsere Mandanten
- Familien- und Jung-Unternehmer, Unternehmensinhaber, Inhaber traditionsreicher Familienvermögen und vermögende Privatpersonen,
- Erben, Vermächtnisnehmer und pflichtteilsberechtigte Angehörige von Unternehmern und vermögenden Privatpersonen,
- Gesellschafter und Geschäftsführer von Familienunternehmen,
- Stifter, Stiftungen und Gremienmitglieder von Stiftungen,
- Testamentsvollstrecker sowie
- Steuerberater, Banken und Vermögensverwalter in Nachfolge- und Stiftungsangelegenheiten.
Unsere Leistungen
- Analyse und Optimierung der Vermögens- und Unternehmensstruktur,
- Identifizierung und Abwehr familiärer, rechtlicher und steuerlicher Risiken im Krankheits- und Todesfall,
- rechtlich und steuerlich optimierte Strukturierung des privaten und unternehmerischen Vermögens,
- Gestaltung und Umsetzung lebzeitiger und letztwilliger Maßnahmen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge,
- Vermögensschutz (Asset Protection),
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Erb-, Pflichtteils- und Gesellschafterstreit,
- Testamentsvollstreckung,
- Beratung und Begleitung bei der Nachlassabwicklung,
- Errichtung und Überführung unternehmenstragender Gesellschaften in sog. Verantwortungseigentum und diesbezügliche maßgeschneiderte gesellschafts- und erbrechtliche Ausgestaltung,
- Beratung und Begleitung bei der Stiftungserrichtung und in laufenden Stiftungsangelegenheiten sowie
- Übernahme von Funktionen in Bei- und Aufsichtsräten von (Familien-) Unternehmen sowie in Stiftungsgremien.
Unser Leistungsspektrum im Einzelnen
- Unterstützung bei der Konkretisierung und Gewichtung der rechtlichen, steuerlichen und familiären Ziele unserer Mandanten,
- nationale und internationale Vermögens- und Unternehmensnachfolgeplanung,
- Konzeption und Umsetzung von Risikovorsorge- und Nachfolgemaßnahmen: [mehr]
- Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen,
- vorweggenommene Erbfolge (Schenkungs- und Übergabeverträge (ggf. unter Nießbrauchs-/Wohnrechtsvorbehalt , gegen Vorsorgeleistungen)),
- maßgeschneiderte Testamente und Erbverträge unter Berücksichtigung
- des individuellen Lebensentwurfs (z.B. Ehe, Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaft, Patchwork-/Regenbogenfamilie),
- der familiären Besonderheiten (z.B. Kinder aus früheren Verbindungen, Konflikte mit oder unter Angehörigen, Minderjährigkeit / Adoption / Behinderung / Bedürftigkeit potentieller Erben, Fideikommisstradition) und
- der Besonderheiten der Vermögens- und Unternehmensstruktur (z.B. Holding-Strukturen, Sonderbetriebsvermögen / Betriebsaufspaltung, Auslandsvermögen, Kunstsammlung),
- Erbschaftsverträge (§ 311 b Absatz 5 BGB) und Pflichtteilverzichtsverträge,
- Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge,
- Änderung von Gesellschaftsverträgen zur Vorbereitung und Absicherung der Unternehmensnachfolge,
- Errichtung und Strukturierung vermögensverwaltender Familiengesellschaften und Familienstiftungen,
- Pool- und Stimmbindungsvereinbarungen,
- Regelung des digitalen Nachlasses,
- Reduzierung, Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen,
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Erb- und Pflichtteilsstreit sowie bei Streitigkeiten in der Familiengesellschaft,
- nationale und internationale Nachlassabwicklung,
- Begleitung, Befriedung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften,
- Übernahme der Testamentsvollstreckung,
- stiftungsrechtliche und steuerliche Beratung und Vertretung von Stiftern bei der Rechtsformwahl und Konzeption [mehr]
- Stiftung, Stiftungs-GmbH oder Stiftungs-Verein?
- rechtsfähige oder unselbständige Stiftung?
- gemeinnützig, mildtätig, kirchlich oder privatnützig?
- Ewigkeits-, Verbrauchs- oder Hybrid-Stiftung?
- operative Stiftung, Förderstiftung, Unternehmensstiftung, Familienstiftung?
- stiftungsrechtliche und steuerliche Beratung und Vertretung von Stiftern bei der Rechtsformwahl und Konzeption von Stiftungen, Stiftungs-GmbH und Stiftungsvereinen [mehr]
- laufende rechtliche, steuerliche und administrative Angelegenheiten,
- Strukturänderungen
- Konfliktsituationen,
- Begleitung anders spezialisierter Rechts- und Steuerberater bei der Nachlassplanung und –abwicklung für ihre Mandanten,
- Beratung und Vertretung von Vorsorgebevollmächtigten und Testamentsvollstreckern bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und im Konflikt mit Angehörigen des Vollmachtgebers bzw. Erben.
Wir arbeiten mit Ihrem Steuerberater, Ihrer Bank und Ihrem Vermögensverwalter auf Wunsch gern eng zusammen.
In grenzüberschreitenden Sachverhalten, insbesondere bei Fragen zur Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO), auch bei Bezügen zu Drittstaaten, kooperieren wir mit unseren Büros in Amsterdam und Rom, mit unseren Netzwerkpartnern von MULTILAW und mit weiteren Berufskollegen innerhalb der EU und in Drittstaaten.