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VIP Medienfonds in Streit um Verlustzuweisung über 52 Mio. EUR erfolgreich vertreten
Sechzehn Jahre hat es gedauert, doch am Ende hat sich das Fondshaus Film & Entertainment VIP Medienfonds gegen das Finanzamt München durchgesetzt. Im konkreten Streitfall ging es um eine der zahlreichen Koproduktionen der VIP Fonds, hier den Film „All the Kings Men“ des Fonds VIP 3 und VIP 4. Der 1. Senat des Finanzgerichts München hat entschieden, dass die für erklärten Verluste in voller Höhe als negative Betriebsausgaben (insgesamt aus dieser Produktion über 52 Mio. EUR) festzustellen sind. Der 1. Senat spricht damit den Klägern die anfängliche und ursprünglich beantragte Verlustfestsetzung in vollem Umfang zu; die Leistungen der beiden Fonds an den Produktionsdienstleister werden als Betriebsausgaben anerkannt (AZ 1K 2137/16).
Ein Team der Wirtschaftskanzlei HEUSSEN unter Leitung von Corporate-Partner und Fachanwalt für Steuerrecht [lawyer,ID=33,Name='Dr. Christof Schmidt'] hat die VIP Medienfonds von Anfang an vollumfänglich vertreten. Weitere Teammitglieder waren Corporate-Partner [lawyer,ID=118,Name='Herwig Pape'] sowie bis 2018 Dr. Thomas Griebel.
Das Urteil ist das erste im Rahmen einer Reihe komplexer Verfahren und hat insoweit Signalwirkung. Die vom Finanzamt vorgebrachten Einwände, die einer Verlustzuweisung entgegenstanden, wurden in Gänze abgewiesen. So führte der 1. Senat unter Vorsitz von Richter Rappl und dem Berichterstatter Muggenthaler aus, dass die im Zusammenhang mit dem streitgegenständlichen Filmprojekt abgeschlossenen Verträge keine Scheinverträge gewesen seien. Das Gericht urteilte, dass von sämtlichen Vertragsbeteiligten die jeweiligen Verträge tatsächlich gewollt und durchgeführt wurden sowie gemäß dem Wortlaut auch wirtschaftlich vollständig erfüllt wurden.
Das Gericht stellt ausdrücklich fest, dass die VIP Fonds sämtliche Rechte am fertiggestellten Film, der als selbstgeschaffenes immaterielles Wirtschaftsgut zu betrachten ist, erlangt haben. Ebenso erlangten die Kläger die jeweiligen Ansprüche auf die Lizenzeinnahmen und eine Absicherung dieser durch eine schuldübernehmende Bank.
Dr. Schmidt: „Wir freuen uns mit unserer Mandantin und sehen uns in unserer Rechtsauffassung vollständig bestätigt. Insbesondere zeigt das Urteil auch, dass sich unsere Mandantin jederzeit an Recht und Gesetz gehalten hat und jedwede Versuche, sie mit unlauterem Geschäftsgebaren oder Steuertrickserei in Verbindung zu bringen, gescheitert sind. Die Mandantin ist damit vollständig rehabilitiert.“
Dr. Schmidt vertritt die VIP Medienfonds seit vielen Jahren umfassend.