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Corona Finanzierungshilfen von Bund und Ländern
Am 13. März 2020 hat die Bundesregierung ein weitgehendes Paket zur Stützung der deutschen Wirtschaft in der Corona-Krise angekündigt, insbesondere mit öffentlichen Finanzierungshilfen, das am 23. März konkretisiert wurde. Neben der Erweiterung bestehender Förderprogramme sind spezifische KfW-Förderprogramme und Direkthilfen angekündigt, sog. coronaspezifische Finanzhilfen, insbesondere mit einer Haftungserhöhung für die Banken auf bis zu 90%. Außerdem gibt es entsprechende Maßnahmen auf Länderebene. Die coronaspezifischen Finanzhilfen sollen einen erleichterten Zugang für Unternehmen und ihre Hausbanken zu Fördermitteln gewähren. Dabei gilt auch weiterhin ein zweitstufiger Antragsprozess über die Hausbank und dann das Förderinstitut. Nehmen Sie frühzeitig mit Ihrer Hausbank Kontakt auf, um die Antragsvoraussetzungen zu klären.
1. Corona-Sonderprogramm der KfW
Die öffentliche KfW-Bankengruppe bietet seit dem 23. März 2020 ein Sonderprogramm in grundsätzlich unbegrenzter Höhe für Investitions- und Betriebsmittelfinanzierungen mit Laufzeiten von bis zu 5 Jahren an. Die Risikoübernahmen der KfW (Haftungsfreistellungen) sind in diesem Zusammenhang deutlich verbessert worden und liegen sowohl bei Betriebsmittel- als auch Investitionsfinanzierungen bei bis zu 90 Prozent. Das Sonderprogramm kann von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die zum 31. Dezember 2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren (keine Sanierungskredite). Das KfW-Sonderprogramm 2020 wird über die Programme KfW-Unternehmerkredit (für Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt sind) und ERP-Gründerkredit – Universell (für Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt sind) umgesetzt. Unternehmen, die noch keine 3 Jahre am Markt sind, können auf das Programm ERP-Gründerkredit – StartGeld mit bis zu 80 Prozent Haftungsfreistellung zurückgreifen. Aus diesem Programm können Betriebsmittelfinanzierungen bis zu 30.000 Euro dargestellt werden. Auch für das Sonderprogramm gilt das sogenannte Risikogerechte Zinssystem (RGZS). Aktuell beträgt der Nominalzinssatz bei den Programmen „KfW-Unternehmerkredit“ und „ERP-Gründerkredit – Universell“ für kleine und mittlere Unternehmen mit 90 Prozent Haftungsfreistellung zum Beispiel für die sog. Preisklasse A 1,00 Prozent pro Jahr und für die Preisklasse I 1,46 Prozent pro Jahr.
Wichtigste KFW-Corona Förderkredite:
ERP-Gründerkredit (073): Unternehmen < 5 Jahre, für Investitionen und Betriebsmittel, bis zu 1 Mrd. Euro Kreditsumme, bis zu 90 % Risikoübernahme
Unternehmerkredit (057): Unternehmen > 5 Jahre, für Investitionen und Betriebsmittel, bis zu 1 Mrd. Euro Kreditsumme, für Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt sind, bis zu 90 % Risikoübernahme,
2. Bürgschaften der Bürgschaftsbanken der Länder
Für Unternehmen, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten, können Bürgschaften für Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden. Diese werden von Bürgschaftsbanken der Bundesländer bearbeitet. Bürgschaften können maximal 80 Prozent des Kreditrisikos abdecken, das heißt, die jeweilige Hausbank muss mindestens 20 Prozent der Summe übernehmen. Anfragen können über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden: https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/
3. Finanzierungshilfen auf Landesebene
Auch Landesförderinstitute bieten zinsgünstige Betriebsmittelfinanzierungen an. Auch Bürgschaften für Betriebsmittelkredite bis zu einer Deckung von 80 % des Kreditrisikos können zur Verfügung gestellt werden, und zwar (i) bis zu einem Betrag von 1,25 Millionen Euro von Seiten der Länder bzw. deren Förderinstitute durch Bürgschaftsbanken (ii) ab einem Bürgschaftsbetrag von 20 Millionen Euro unter Beteiligung des Bundes. Betriebsmittelhilfen gibt es bei den einzelnen Landesförderbanken:
1. Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) https://www.ib-sh.de/
2. Bremer Aufbau-Bank GmbH https://www.bab-bremen.de/
3. Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) https://www.ifbhh.de/
4. NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen https://www.nbank.de
5. NRW.BANK https://www.nrwbank.de/de/index.html
6. Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH https://isb.rlp.de/home.html
7. SIKB Saarländische Investitionskreditbank AG http://www.sikb.de/
8. L-Bank Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank https://www.l-bank.de/
9. LfA Förderbank Bayern https://lfa.de/website/de/index.php?f=www.lfa.de
BayernLaBo - Bayerische Landesbodenkreditanstalt http://www.bayern-labo.de/
10. Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern - Geschäftsbereich der Norddeutschen Landesbank Girozentrale https://www.lfi-mv.de/
11. Investitionsbank Berlin https://www.ibb.de/de/startseite/startseite.html
12. Investitionsbank des Landes Brandenburg https://www.ilb.de/de/index.html
13. Investitionsbank Sachsen-Anhalt - Anstalt der Norddeutschen Landesbank Girozentrale https://www.ib-sachsen-anhalt.de/
14. Thüringer Aufbaubank https://www.aufbaubank.de/
15. SAB Sächsische AufbauBank - Förderbank https://www.sab.sachsen.de/
16. Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen - rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale https://www.wibank.de/wibank/
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