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Corona Finanzhilfen – Bund gewährt jetzt eine Haftungsfreistellung von 100% für kleinere und mittlere Unternehmen für schnelle Finanzhilfen
6. April 2020 - Die Bundesregierung hat ihren Schutzschirm für die Wirtschaft nachgebessert. Das neue Programm "KfW-Schnellkredit 2020" macht eine noch raschere Unterstützung für mittelständische Unternehmen möglich, indem der Bund eine Haftungsfreistellung von 100 Prozent (vorher 90 bzw. 80 %) übernimmt. Damit schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen für eine rasche und unkomplizierte Bereitstellung. Der Förderkredit richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen und ist für Anschaffungen und laufende Kosten gedacht.
Bisher war die Vergabe von KfW-Hilfskrediten an eine Entscheidung der kreditvergebenden Hausbank über die weitere Entwicklung des Unternehmens gebunden. Die Bank sicherte das durch einen Eigenanteil bei der Finanzierung ab (hieran waren die meisten Anträge de facto gescheitert) und fungiert gleichzeitig als Zahlstelle. Bei dem neuen KfW-Schnellkredit prüft die Bank nur anhand von Kriterien aus der Vergangenheit und muss selbst auch nicht haften. Die sonst übliche Risikoprüfung mit Blick in die Zukunft entfällt. Auch die KfW prüft das Kreditrisiko nicht mehr gesondert. Hausbanken müssen nur noch Mitarbeiterzahl und Umsatz prüfen und, ob ein Unternehmen 2019 oder im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre einen Gewinn gemacht hat. Die Kredite sind einheitlich mit einem Zinssatz von drei Prozent versehen und laufen über zehn Jahre, bei einer tilgungsfreien Zeit von bis zu zwei Jahren.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind, und zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet haben, entweder in 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre.
Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten, die durch die Corona-Epidemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können Kredite in Höhe von bis zu 500.000 Euro bekommen, größere Unternehmen ab 50 Beschäftigten sogar bis zu 800.000 Euro. Der Kredit darf jeweils höchstens drei Monatsumsätze des Jahres 2019 betragen.
Nach einigen Monaten soll auch eine Umschuldung zu den bestehenden KfW-Sonderkrediten zu günstigeren Konditionen möglich sein. Dabei sollen dann auch keine Vorfälligkeitszinsen anfallen. Der Schnellkredit kann nicht mit anderen KfW-Krediten gleichzeitig beantragt werden und auch nicht mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds kombiniert werden.
Dieser Schnell-Kredit soll dafür sorgen, dass die Unternehmen der kleineren und mittleren Größenordnung schnell Liquidität haben. Ab Donnerstag, 9. April 2020, soll er spätestens bei der KfW abrufbar sein. Das bisherige Sonderprogramm zur Bewältigung der Corona-Epidemie ist bei Unternehmen auf großes Interesse gestoßen. Laut KfW wurden bereits 3.813 Anträge im Volumen von 11,2 Milliarden Euro gestellt. Dies wir bei dem KfW-Schnellkredit ähnlich sein. Es heißt mithin für die Unternehmen, schnell zu sein.
Außerdem soll gemäß einer Zusatzerklärung zum KfW-Sonderprogramm das bisherige KfW-Sonderprogramm von fünf auf sechs Jahre verlängert werden, die Fortführungsprognose gestrichen und nur auf die ordentlichen wirtschaftlichen Verhältnisse zum Stichtag 31.12.2019 abgestellt werden.
Für nähere Informationen wenden Sie sich gerne an Dr. Johannes Weidelener, LL.M.