IT/Datenschutz
Trans-Atlantic Data Privacy Framework – Nachfolgeabkommen zum Privacy Shield in Sicht
Wie im Blogbeitrag vom 11.02.2022 bereits erwähnt, sind die Verhandlungen zwischen der europäischen Kommission und den USA bezüglich eines Nachfolgeabkommens zum EU-US Privacy Shield weit fortgeschritten.
Am Freitag, den 25.03.2022 haben die EU- Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und US-Präsident Biden nun ein neues Abkommen für den Datenaustausch zwischen der EU und den USA namens Trans-Atlantic Data Privacy Framework angekündigt.
Erste Informationen lassen sich aus den Ausführungen des Weißen Hauses und der Europäischen Kommission ableiten.
- Wie beim EU-US Privacy Shield soll die Möglichkeit einer Selbstzertifizierung der Unternehmen bestehen.
- Neue verbindliche Garantien und Überwachungsmechanismen sollen den Zugriff auf Daten europäischer Bürger durch US-Geheimdienste und Nachrichtendienste beschränken und sicherstellen, dass Geheimdiensttätigkeiten nur dann erfolgen, wenn dies zur Wahrung berechtigter nationaler Sicherheitsziele erforderlich ist und dadurch der Schutz von Datenschutzrechten und bürgerlichen Freiheitsrechten nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird.
- Die US-Nachrichtendienste sollen Verfahren einführen, die eine wirksame Überwachung der neuen Standards für Datenschutz- und bürgerlichen Freiheitsrechten ermöglichen.
- Ein zweistufiges Rechtsbehelfssystem zur Untersuchung und Beilegung von Beschwerden europäischer Bürger soll geschaffen werden. Zuständig sein soll hierfür ein unabhängiges Gericht, das sog. "Data Protection Review Court".
Wie geht es nun weiter und was müssen Sie beachten?
- Zunächst handelt es sich nur um eine politische Ankündigung.
Es gilt weiterhin: Die USA bleiben datenschutzrechtlich ein unsicheres Drittland!
- Nach den derzeitigen Informationen sollen die US-Überwachungsgesetze nicht geändert werden, sondern die oben dargestellten Zusicherungen werden in einer sog. „Executive Order“ übernommen.
- Diese Executive Order wird die Basis für den Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses für die USA.
- Der Entwurf ist vom Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) zu prüfen. Bis zu einem Angemessenheitsbeschluss werden somit noch einige Monate vergehen.
- Es ist damit zu rechnen, dass die Organisation NOYB um Max Schrems auch gegen diesen Angemessenheitsbeschluss vor dem EuGH klagen und das Abkommen möglicherweise nur eine gewisse Weile Bestand haben wird.