Corporate & Commercial
BRAO-Reform - Reminder: Zulassung
Nach der "großen BRAO-Reform" gelten zum 1. August neue Regeln für die Zulassung von "Berufsausübungsgesellschaften" (aka Sozietäten oder Rechtsanwaltsgesellschaften).
Kapitalgesellschaften (insb. also GmbH's) benötigen keine neue Zulassung (die Kammern versenden aktuell aber dennoch Fragebögen zur Gesellschafterstruktur, da diese zukünftig auch in den Verzeichnissen geführt wird, § 31 Abs. 4 BRAO-neu), ABER (auch bereits bestehende) PartG mbB sind zuzulassen ! Hierfür gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. November 2022. Bei einem Verstoß drohen Entzug der Postulationsfähig und Berechtigung zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen oder Entfall des Haftungsprivilegs (so zumindest die bisher vorliegende Literatur - gesetzlich aber nicht geregelt).
Andere Rechtsformen mit Haftungsbeschränkung (zukünftig z.B. auch die GmbH & Co. KG oder US-LLP) müssen sich ebenfalls zulassen, Rechtformen ohne Haftungsbeschränkung (insb. die GbR und - theoretisch - nunmehr auch die OHG) können dies freiwillig.
Mit Zulassung kann ein Kanzlei-beA beantragt werden (auch für Zweigstellen), die Berufsausübungsgesellschaft unterliegt dann aber auch selbst (bis dato nur die einzelnen Berufsträger*innen) formal den Berufspflichten einschließlich entsprechender Sanktionen.
Bitte überprüfen Sie auch Ihren Versicherungsschutz (vgl. 59n Abs. 1 BRAO-neu) - auch z.B. die GbR benötigt nunmehr eine eigene Haftpflichtversicherung.