Arbeitsrecht
Gefahr für Geschäftsgeheimnisse bei veralteten Vertraulichkeitsklauseln
Scheiden Mitarbeitende aus, die mit Geschäftsgeheimnissen in Berührung gekommen sind, und wechseln diese gar zu Konkurrenten, kann dies für den Arbeitgeber gefährlich werden. Es hängt dann der effektive nachvertragliche Schutz dieser existentiell wichtigen Informationen durch Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche davon ab, dass der Arbeitgeber sie mit einem Bündel von organisatorischen und technischen Maßnahmen geschützt hat.
Dazu gehört insbesondere auch eine gut durchdachte Vertraulichkeitsvereinbarung im Arbeitsvertrag.
Welche Vorgaben jüngst das Bundesarbeitsgericht zum effektiven Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemacht hat, erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Helge Röstermundt in seinem Beitrag im Human Resources Manager vom 31.März 2025.