Steuerrecht
Der neue Koalitionsvertrag 2025
Immobilienwirtschaftliche und steuerliche Aspekte
Am 9. April 2025 haben CDU/CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag vorgestellt und damit die politischen Leitlinien der kommenden Legislaturperiode festgesetzt.
Der Koalitionsvertrag gibt klare Signale: Investition und Wachstum durch Steueranreize und Entbürokratisierung.
Die aus immobilienwirtschaftlicher und steuerlicher Sicht relevanten Passagen haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst.
Immobilienwirtschaftlich relevante Maßnahmen:
- Das Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und Verwaltungsverfahrensrecht soll umfassend reformiert und ein einheitliches Verfahrensrecht für Infrastrukturvorhaben geschaffen werden.
- Investitionen in Wohnbau und Eigentumsbildung sollen durch steuerliche Entlastung und Entbürokratisierung angeregt werden.
- Das Baugesetzbuch wird in zwei Schritten modernisiert, um Planungs- und Bauprozesse zu beschleunigen; Baustandards sollen vereinfacht und der Gebäudetyp E rechtlich abgesichert werden.
- Sanierungen im Wohnungsbestand sollen künftig steuerlich attraktiver werden.
- Ein Investitionsfonds soll Eigen- und Fremdkapital für Wohnbauprojekte bereitstellen.
- Der soziale Wohnungsbau wird ausgeweitet – mit Schwerpunkt auf „Junges Wohnen“.
- Die Wohngemeinnützigkeit wird über Investitionszuschüsse gefördert.
- Die Mietpreisbremse wird in angespannten Wohnungsmärkten um vier Jahre verlängert.
- Neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen müssen künftig eine Elementarschadenabsicherung enthalten; bestehende Verträge sollen entsprechend ergänzt werden.
- Das Bauträgervertragsrecht wird im Hinblick auf Verbraucherschutz bei Insolvenz des Bauträgers überprüft.
- Die Eigenkapitalanforderungen für Infrastrukturprojekte und Wagniskapital sollen durch eine Solvency-II-Novelle gesenkt, nationale Kapitalpuffer möglichst abgeschafft werden.
- Unternehmensgründung soll künftig innerhalb von 24 Stunden möglich sein – durch digitale Beurkundungen und automatisierten Datenaustausch zwischen Notariat, Finanzamt und Gewerbeamt.
Steuerlich relevante Maßnahmen:
- Für Ausrüstungsinvestitionen soll in den Jahren 2025–2027 eine degressive AfA von 30 % gelten („Investitions-Booster“).
- Der Körperschaftsteuersatz wird ab 2028 in fünf Schritten jährlich um 1 %-Punkt gesenkt; der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert.
- Das Optionsmodell und die Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen sollen verbessert werden.
- Es wird geprüft, ob auch Personengesellschaften mit gewerblichen Einkünften in den Anwendungsbereich der Körperschaftsteuer einbezogen werden können.
- Die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen soll gesenkt werden.
- Gegen Scheinsitzverlagerungen in Gewerbesteueroasen soll gezielt vorgegangen werden. Dies könnte insbesondere verschärfte Betriebsprüfungen an den betroffenen Orten bedeuten!
- Der Mindesthebesatz der Gewerbesteuer steigt von 200 % auf 280 %. Dies trifft die einschlägigen Immobilienstandorte.
- Investitionen von Fonds in Infrastruktur und Erneuerbare Energien sollen durch steuerlich angepasste Rahmenbedingungen erleichtert werden.
- Die energetische Sanierung geerbter Immobilien wird künftig steuerlich absetzbar sein.
- Vermieter sollen steuerlich motiviert werden, günstigen Wohnraum zu schaffen.
Der Koalitionsvertrag 2025 sendet klare Signale: Die kommende Legislaturperiode soll von Investitionsimpulsen, steuerlichen Entlastungen und vereinfachten Verfahren geprägt sein. Insbesondere für die Immobilienwirtschaft eröffnen sich neue Spielräume.
Eins steht fest: Wer jetzt strategisch plant und steuerlich strukturiert, kann von den Reformvorhaben profitieren!