Arbeitsrecht
Ist die Zustellung einer Kündigung durch ein Einwurf-Einschreiben rechtssicher?
Viele Arbeitgeber bzw. HR-Abteilungen haben sich bisher bei der Zustellung von Kündigungen auf das Einwurf-Einschreiben verlassen. Dass dies jedoch nicht beweiskräftig und damit rechtssicher den Zugang beim Empfänger bewirken kann, zeigt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg. Der anwaltliche Rat muss daher leider sein: Wichtige Erklärungen sollten nicht per Einwurf-Einschreiben versandt werden.
Lesen Sie den ganzen Beitrag von Helge Röstermundt im HR Manager.