Dr. Iris Meeßen
Partnerin
Iris Meeßen ist Rechtsanwältin in unserem Münchner Büro. Ihre Dissertation analysiert die Beschaffung und Erbringung öffentlich finanzierter Weiterbildungsleistungen. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt seit dem Beginn ihrer anwaltlichen Tätigkeit in der Beratung der öffentlichen Hand sowie in der Projektbegleitung plan- und genehmigungsrechtlicher Verfahren.
Sprachkenntnisse
Englisch, Französisch, Deutsch, Schwedisch
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- Seit 2016: HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- 2012 - 2016: Rechtsanwältin bei Becker Bütter Held
- 2008 - 2012: Promotion am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, Stipendium der Max-Planck-Gesellschaft
- 2001 - 2008: Studium der Rechtswissenschaften;
- Referendariat in München
Universitäten
- Heidelberg
- Uppsala (Schweden)
- München
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- Öffentliches Recht
- Bau- und Genehmigungsrecht
- Vergaberecht / Zuwendungsrecht
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- Kommentierung § 121 GWB, §§ 28, 31,32 VgV, §§ 26,28,29,30 SektVO, § 15 KonzVgV, §§ 7, 7a, 7b und 7c VOB /A, §§ 7, 7a, 7b und 7c VOB /A EU, §§ 7, 7a, 7b und 7c VS VOB /A, §§ 20,23 UVgO, Kommentierung der gesamten VergabeStatVO, in: Ziekow/Völlink, 5. Aufl. (erscheint Herbst 2023).
- Meeßen, Iris: Anmerkung zum Beschluss der Vergabekammer Bund vom 22.11.2019 - VK 1-83/19 (Bewertung mündlicher Präsentation ist zulässig!), VPR-Online.
- Meeßen, Iris: Anmerkung zum Beschluss der VK Bund vom 03.08.2018 - VK 2-64/18, IBR 2018, 699 (Auftraggeber muss prüfen, ob Bieterangaben plausibel sind!)
- Anmerkung zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21.03.2018 - Verg 50/16, IBR 2018, 403 (Messegesellschaft ist öffentlicher Auftraggeber!)
- Meeßen, Iris: Anmerkung zum Beschluss der VK Sachsen-Anhalt vom 26.07.2017 – 3 VK LSA 52/17, VPR 2018, 33
- Meeßen, Iris: Staatliche Förderung beruflicher Weiterbildung in Deutschland und Schweden, Strukturen der Einbindung Dritter bei der Förderung beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen, Nomos, 2017. (Details unter: http://www.nomos-shop.de/30140)
- Meeßen, Iris: Anmerkung zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 31.05.2017 – VII-Verg 36/16, VergabeR 2017, S. 625-627.
- Kommentierung §§ 45, 46 BauGB, in: Schaetzell/ Busse/ Demmer/ Dirnberger/ Dilken/ Meeßen/ Schmidt/ Schulz/ Simon/ Sommer, Baugesetzbuch / Baunutzungsverordnung, Kommentar Stand: inkl. 29. Nachlief. Sept. 2019 (Details unter: https://www.kommunalpraxis.de/laender/bund/baugesetzbuch-baunutzungsverordnung).
- Meeßen, Iris: Wertung von Organisation, Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals beim Zuschlag, Euroforum E-Book „Vergaberecht 2017", S. 35 (zus. mit Uwe-Carsten Völlink).
- Meeßen, Iris: Schattenwurfgutachten bei der Genehmigung von Windenergieanlagen – Beurteilung und Prognosemaßstäbe, UPR 2016, S. 254.
- Meeßen, Iris: OLG Dresden: Planungsrechtliche Zulässigkeit einer Freiflächenfotovoltaikanlage; Drittschutz eines positiven Bauvorbescheids (Urteilsrezension), InfrastrukturRecht 2015, S. 161.
- Meeßen, Iris: VGH Kassel: Windenergieanlagen und Artenschutz: Prüfbereich von 6.000 m für Nahrungshabitat (Urteilsrezension), InfrastrukturRecht 2014, S. 113.
- Meeßen, Iris: OVG Münster: Vorliegen einer Windfarm nach dem UVPG; Antrags- und Klagebefugnis nach dem UmwRG (Urteilsrezension, zus. mit Roland Schmidt), InfrastrukturRecht 2014, S. 282.
- Becker, Ulrich; Meeßen, Iris; Neueder, Magdalena; Schön, Markus; Schlegelmilch, Michael; Vilaclara Fatjo, Ilona Eva: Strukturen und Prinzipien der Leistungserbringung im Sozialrecht. Teil 1 in: Vierteljahresschrift für Sozialrecht (VSSR) 30 (2011) 5, S. 323-359; Teil 2 in: VSSR 31 (2012) 1, S. 1-47; Teil 3 in: VSSR 32 (2012) 2, S. 103-130.
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JUVE Handbuch 2024/2025
Nennung unter „zunehmend empfohlen“ in der Rubrik Vergaberecht (erste Nennung 2022/2023)
Handelsblatt 2024
Nennung unter „Deutschlands beste Anwälte“ für Baurecht (erste Nennung 2021)
Legal500 2024/2025
Empfehlung für Vergaberecht (erste Nennung 2023/2024)
„Wir werden in vergaberechtlichen Belangen von Dr. Iris Meeßen und Dr. Norbert Huber beraten. Beide Rechtsanwälte haben nicht nur herausragende Fachkenntnisse (auch in rechtlichen Nebengebieten), sondern auch stets die Praxisentwicklung im Blick. Das erlaubt Ihnen, auch in sehr atypisch gelagerten Konstellationen, die allgemeine Praxis so noch nicht kennt, zum einen rechtlich sichere, zum anderen aber – was für uns sehr wichtig ist – auch praxistaugliche und verwaltungsökonomisch umsetzbare Lösungen zu entwickeln. Dabei gehen Dr. Iris Meeßen und Dr. Norbert Huber auf unsere speziellen Interessen und Vorschläge intensiv ein und stehen stets für einen – auch kurzfristigen – Meinungsaustausch zur Verfügung.“
„Iris Meeßen und Norbert Huber: Sie setzen ihr überragendes Fachwissen ein, um stets praxisorientierte, interessengerechte und zielgenaue Lösungen zu entwickeln. Beide Rechtsanwälte sind große Stützen im Bereich des öffentlichen Rechts und des Vergaberechts.“
„Iris Meeßen: Sehr gute Kenntnisse des Vergaberechts, sehr gut organisiert, sorgfältig und effizient. Hat die Verfahren stets im Blick und steuert das Verfahren (und den Kunden) immer in die richtige Richtung.“
Best Lawyers 2024
Empfehlung im Bereich Baurecht (erste Nennung 2021)
Leaders League 2024
Empfohlen als „recommended“ im Bereich Innovation, Technologie & Telekommunikation (IT & Outsourcing) (erste Nennung 2022)