Dr. Norbert Huber
Partner
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Dr. Norbert Huber ist seit September 2010 als Partner im Münchner Büro unserer Kanzlei tätig. Seine Schwerpunkte liegen im Bereich des Öffentlichen Rechts, des Öffentlichen Wirtschaftsrechts, des Vergaberechts sowie des Grundstücksrechts.
Er berät die öffentliche Hand und deren Beteiligungsgesellschaften bei der Durchführung komplexer Beschaffungsprozesse sowie bei der Finanzierung und Realisierung großer Infrastrukturmaßnahmen und Projektentwicklungen.
Dr. Huber ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und unterrichtet als Lehrbeauftragter an der Universität Marburg. Zudem ist er Aufsichtsratsvorsitzender der LionGate AG.
Sprachkenntnisse
Englisch, Deutsch
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- Seit 09/2010: HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft
- Seit 1998: Zugelassen als Rechtsanwalt und Tätigkeit bei z.T. internationalen Wirtschaftskanzleien
- 1996: Zweites juristisches Staatsexamen, Bayern
- 1994 - 1997: Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Wirtschaftsverwaltungsrecht Prof. Dr. Herbert Bethge bzw. Prof. Dr. Dirk Heckman
- 1994: Erstes juristisches Staatsexamen, Universität Passau
Universitäten
- Passau
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- Vergaberecht
- Zuwendungsrecht
- Infrastrukturprojekte
- Projektentwicklung
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- Autor in Ziekow/Völlink, Beck-Verlag, 5., Aufl. 2023
- Autor in Kment, EnWG, 3. Aufl., 2023,
- Dr. Norbert Huber, "§ 212a Abs. 1 BauGB und die Auswirkungen auf den einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO“, NVwZ 2004, S. 915 ff.
- Dr. Norbert Huber, Immobilien-Due-Diligence, Der Sydikus, 38. Ausgabe, Juli/August 2004, S. 7 ff.
- Dr. Norbert Huber/Dr. Alexander Dietrich, Bebauungsplan und Landschaftsschutzverordnung: Zu den Möglichkeiten rechtssicherer Planung, ZfBR 2005, S. 437 ff.
- Dr. Norbert Huber/Dr. Otmar Bernhard, Die Ausschreibung von Strom- und Gaslieferungen durch kommunale Gebietskörperschaften, Bayerischer Gemeindetag 2010, S. 13 ff.
- Dr. Norbert Huber/Dr. André Turiaux, Haftung kommunaler Funktionsträger: Das Ende der Gemütlichkeit, Bayerischer Gemeindetag 4/2011, S. 149 ff.
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- Forum Vergabe e.V.
- ARGE Verwaltungsrecht Bayern
- Aufsichtsratsvorsitzender der LionGate AG
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JUVE Handbuch 2024/2025
Nennung unter „oft empfohlen“ in der Rubrik Vergaberecht (erste Nennung 2018/2019)
„haben ein gutes Team, sind seit Langem zufrieden“, (Mandant über Huber)
Legal500 2024/2025
Empfehlung für Vergaberecht (erste Nennung 2014), Immobilienrecht (erste Nennung 2015) sowie Baurecht (erste Nennung 2018)
„überzeugt mit einer klaren Darstellung möglicher rechtlicher Lösungen“
„überzeugt mit einem kreativen Beratungsansatz“
„Wir werden in vergaberechtlichen Belangen von Dr. Iris Meeßen und Dr. Norbert Huber beraten. Beide Rechtsanwälte haben nicht nur herausragende Fachkenntnisse (auch in rechtlichen Nebengebieten), sondern auch stets die Praxisentwicklung im Blick. Das erlaubt Ihnen, auch in sehr atypisch gelagerten Konstellationen, die allgemeine Praxis so noch nicht kennt, zum einen rechtlich sichere, zum anderen aber – was für uns sehr wichtig ist – auch praxistaugliche und verwaltungsökonomisch umsetzbare Lösungen zu entwickeln. Dabei gehen Dr. Iris Meeßen und Dr. Norbert Huber auf unsere speziellen Interessen und Vorschläge intensiv ein und stehen stets für einen – auch kurzfristigen – Meinungsaustausch zur Verfügung.“
„Sie (Dr. Huber, Dr. Meeßen) setzen ihr überragendes Fachwissen ein, um stets praxisorientierte, interessengerechte und zielgenaue Lösungen zu entwickeln. Beide Rechtsanwälte sind große Stützen im Bereich des öffentlichen Rechts und des Vergaberechts.“
Best Lawyers 2024
Empfehlung in den Bereichen Baurecht sowie Immobilienrecht (erste Nennung 2013)
Handelsblatt 2024
Nennung unter „Deutschlands beste Anwälte“ für Bau- und Immobilienrecht (erste Nennung 2013)
Leaders League 2024
Empfohlen als „recommended“ im Bereich Immobilienrecht (erste Nennung 2022)