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News

Blog Real Estate & Construction Law

1 Aug 2024

„Sicher ist nur das Amen in der Kirche!“ Die Tücke mit den Sicherungsklauseln im Bauvertrag.

In Bauverträgen sind Sicherungsklauseln üblich. Darin verpflichtet sich der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für bestimmte Ansprüche des Auftraggebers – regelmäßig Erfüllungsansprüche oder Mängelansprüche nach Abnahme – eine Sicherheit zu stellen. Das geschieht meist in Form einer Bürgschaft. Wird der Auftragnehmer insolvent, zeigt sich, ob diese Sicherungsklauseln das halten, was sie versprechen. Der Bürge wendet nämlich bei Inanspruchnahme meist die Unwirksamkeit der Sicherungsklausel ein und verweigert die Auszahlung. Das Oberlandesgericht Celle behandelt im Beschluss vom 10.10.2022 - 14 U 28/22 unwirksame Sicherungsklauseln und zeigt auf, worauf man achten muss.

Press releases

22 Nov 2024

HEUSSEN advises US company Microbiologics on acquisition of Rostock-based biotech pioneer SensID

Stuttgart, 22.11.2024 – Das US-Biotechnologieunternehmen Microbiologics, Inc., weltweit führender Spezialist für Qualitätskontrollen in der Diagnostik von Infektionskrankheiten, übernimmt die Rostocker SensID GmbH, einen Hersteller von Referenzmaterialien und Qualitätskontrollen für die Molekulardiagnostik mit Schwerpunkt auf Onkologie und Präzisionsmedizin.

Blog Corporate & Commercial

21 Nov 2024

Aufwandsentschädigung – Sozialversicherungspflicht im Ehrenamt

Die Rechtsprechung der Sozialgerichte geht auch bei ehrenamtlicher, vergüteter Tätigkeit regelmäßig von der Annahme einer abhängigen Beschäftigung aus und konstituiert damit die Sozialversicherungspflicht von Gruppen, die sich bisher nicht in deren Fokus sahen. So wie das Bundessozialgericht praktisch alle Fremdgeschäftsführer von GmbH’s der Sozialversicherungspflicht unterworfen hat (siehe BLOG-Beitrag vom 10.02.2022) gilt dies auch für die Geschäftsführer als Organe oder besondere Beauftragte in den Verbänden. Nun erinnert das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 18.04.2024 -S 219 BA 196/20 – an die Risiken ehrenamtlicher Organmitglieder, die eine signifikante Aufwandsentschädigung erhalten, zur Renten- und Arbeitslosenversicherung herangezogen zu werden. Für die Verbände selbst besteht dann die Gefahr, wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen sanktioniert zu werden.