UNTERNEHMENS- UND VERMÖGENSNACHFOLGE / STIFTUNGEN

Der Fachbereich Unternehmensnachfolge / Vermögensnachfolge / Stiftungen bündelt unsere Expertise an der Schnittstelle von Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Stiftungsrecht und Steuerrecht.

  • Unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Steuerberater

    • beraten und begleiten Sie bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen der Unternehmensnachfolge und Ihrer privaten Vermögensnachfolge,
    • konzipieren für Sie maßgeschneiderte Testamente, Erbverträge, Eheverträge und Schenkungsverträge,
    • erarbeiten gemeinsam mit Ihnen an Ihren Vorstellungen ausgerichtete Gesellschaftsverträge, die das künftigen Miteinander der Gesellschafter/Familienmitglieder präzise regeln, die Nachfolge steuern und auf den gewünschten Personenkreis begrenzen und künftige Streitigkeiten vermeiden,
    • sind als Testamentsvollstrecker tätig bzw. unterstützen Testamentsvollstrecker bei der Amtsführung,
    • beraten und vertreten Sie im Erbstreit und im Gesellschafterstreit und -prozeß,
    • unterstützen Sie bei der Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung einer privatnützigen Stiftung (insbesondere Familienstiftung) und
    • betreuen Gesellschaften, Gesellschafter und Stiftungen in ihren laufenden Angelegenheiten,
    • begleiten Sie bei der Überführung Ihrer Gesellschaft in die Vermögensbindung (sog. Verantwortungseigentum).
  • Unsere Mandanten sind

    • Unternehmer,
    • vermögende Privatpersonen, 
    • Inhaber traditionsreicher Familienvermögen,
    • Erben, Vermächtnisnehmer und pflichtteilsberechtigte Angehörige von Unternehmern und vermögenden Privatpersonen, 
    • Stifter, Stiftungen und Gremienmitglieder von Stiftungen,
    • Testamentsvollstrecker sowie
    • Steuerberater, Banken und Vermögensverwalter in Nachfolge- und Stiftungsangelegenheiten.
  • Unsere Leistungen umfassen insbesondere

    • Analyse und Optimierung der Vermögens- und Unternehmensstruktur,
    • Identifizierung und Abwehr familiärer, rechtlicher und steuerlicher Risiken im Krankheits- und Todesfall,
    • rechtlich und steuerlich optimierte Strukturierung des privaten und unternehmerischen Vermögens,
    • Gestaltung und Umsetzung lebzeitiger und letztwilliger Maßnahmen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge,
    • Vermögensschutz (Asset Protection),
    • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Erb-, Pflichtteils- und Gesellschafterstreit,
    • Testamentsvollstreckung,
    • Beratung und Begleitung bei der Nachlassabwicklung,
    • Errichtung und Überführung unternehmenstragender Gesellschaften in die Vermögensbindung (sog. Verantwortungseigentum) und diesbezügliche maßgeschneiderte gesellschafts- und erbrechtliche Ausgestaltung,
    • Beratung und Begleitung bei der Stiftungserrichtung und in laufenden Stiftungsangelegenheiten sowie
    • Übernahme von Funktionen in Bei- und Aufsichtsräten von (Familien-) Unternehmen sowie in Stiftungsgremien.
  • Unser Leistungsspektrum im Einzelnen

    • Unterstützung bei der Konkretisierung und Gewichtung der rechtlichen, steuerlichen und familiären Ziele unserer Mandanten,
    • nationale und internationale Vermögens- und Unternehmensnachfolgeplanung,
    • Konzeption und Umsetzung von Risikovorsorge- und Nachfolgemaßnahmen:
      • Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen,
      • vorweggenommene Erbfolge (Schenkungs- und Übergabeverträge (ggf. unter Nießbrauchs-/Wohnrechtsvorbehalt , gegen Vorsorgeleistungen)),
      • maßgeschneiderte Testamente und Erbverträge unter Berücksichtigung
        • des individuellen Lebensentwurfs (z.B. Ehe, Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaft, Patchwork-/Regenbogenfamilie),
        • der familiären Besonderheiten (z.B. Kinder aus früheren Verbindungen, Konflikte mit oder unter Angehörigen, Minderjährigkeit / Adoption / Behinderung / Bedürftigkeit potentieller Erben, Fideikommisstradition) und
        • der Besonderheiten der Vermögens- und Unternehmensstruktur (z.B. Holding-Strukturen, Sonderbetriebsvermögen / Betriebsaufspaltung, Auslandsvermögen, Kunstsammlung),
      • Erbschaftsverträge (§ 311 b Absatz 5 BGB) und Pflichtteilverzichtsverträge,
      • Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge,
      • Änderung von Gesellschaftsverträgen zur Vorbereitung und Absicherung der Unternehmensnachfolge,
      • Errichtung und Strukturierung vermögensverwaltender Familiengesellschaften und Familienstiftungen,
      • Pool- und Stimmbindungsvereinbarungen,
      • Regelung des digitalen Nachlasses,
    • Reduzierung, Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen,
    • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Erb- und Pflichtteilsstreit sowie bei Streitigkeiten in der Familiengesellschaft,
    • nationale und internationale Nachlassabwicklung,
    • Begleitung, Befriedung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften,
    • Übernahme der Testamentsvollstreckung,
    • stiftungsrechtliche und steuerliche Beratung und Vertretung von Stiftern bei der Rechtsformwahl und Konzeption
      • Stiftung, Stiftungs-GmbH oder Stiftungs-Verein
      • rechtsfähige oder unselbständige Stiftung
      • gemeinnützig, mildtätig, kirchlich oder privatnützig
      • Ewigkeits-, Verbrauchs- oder Hybrid-Stiftung
      • operative Stiftung, Förderstiftung, Unternehmensstiftung, Familienstiftung
    • stiftungsrechtliche und steuerliche Beratung und Vertretung von Stiftern bei der Rechtsformwahl und Konzeption von Stiftungen, Stiftungs-GmbH und Stiftungsvereinen
      • laufende rechtliche, steuerliche und administrative Angelegenheiten,
      • Strukturänderungen
      • Konfliktsituationen,
    • Begleitung anders spezialisierter Rechts- und Steuerberater bei der Nachlassplanung und –abwicklung für ihre Mandanten,
    • Beratung und Vertretung von Vorsorgebevollmächtigten und Testamentsvollstreckern bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und im Konflikt mit Angehörigen des Vollmachtgebers bzw. Erben.