UNTERNEHMENS- UND VERMÖGENSNACHFOLGE / STIFTUNGEN
Der Fachbereich Unternehmensnachfolge / Vermögensnachfolge / Stiftungen bündelt unsere Expertise an der Schnittstelle von Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Stiftungsrecht und Steuerrecht.
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Unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Steuerberater
- beraten und begleiten Sie bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen der Unternehmensnachfolge und Ihrer privaten Vermögensnachfolge,
- konzipieren für Sie maßgeschneiderte Testamente, Erbverträge, Eheverträge und Schenkungsverträge,
- erarbeiten gemeinsam mit Ihnen an Ihren Vorstellungen ausgerichtete Gesellschaftsverträge, die das künftigen Miteinander der Gesellschafter/Familienmitglieder präzise regeln, die Nachfolge steuern und auf den gewünschten Personenkreis begrenzen und künftige Streitigkeiten vermeiden,
- sind als Testamentsvollstrecker tätig bzw. unterstützen Testamentsvollstrecker bei der Amtsführung,
- beraten und vertreten Sie im Erbstreit und im Gesellschafterstreit und -prozeß,
- unterstützen Sie bei der Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung einer privatnützigen Stiftung (insbesondere Familienstiftung) und
- betreuen Gesellschaften, Gesellschafter und Stiftungen in ihren laufenden Angelegenheiten,
- begleiten Sie bei der Überführung Ihrer Gesellschaft in die Vermögensbindung (sog. Verantwortungseigentum).
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Unsere Mandanten sind
- Unternehmer,
- vermögende Privatpersonen,
- Inhaber traditionsreicher Familienvermögen,
- Erben, Vermächtnisnehmer und pflichtteilsberechtigte Angehörige von Unternehmern und vermögenden Privatpersonen,
- Stifter, Stiftungen und Gremienmitglieder von Stiftungen,
- Testamentsvollstrecker sowie
- Steuerberater, Banken und Vermögensverwalter in Nachfolge- und Stiftungsangelegenheiten.
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Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Analyse und Optimierung der Vermögens- und Unternehmensstruktur,
- Identifizierung und Abwehr familiärer, rechtlicher und steuerlicher Risiken im Krankheits- und Todesfall,
- rechtlich und steuerlich optimierte Strukturierung des privaten und unternehmerischen Vermögens,
- Gestaltung und Umsetzung lebzeitiger und letztwilliger Maßnahmen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge,
- Vermögensschutz (Asset Protection),
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Erb-, Pflichtteils- und Gesellschafterstreit,
- Testamentsvollstreckung,
- Beratung und Begleitung bei der Nachlassabwicklung,
- Errichtung und Überführung unternehmenstragender Gesellschaften in die Vermögensbindung (sog. Verantwortungseigentum) und diesbezügliche maßgeschneiderte gesellschafts- und erbrechtliche Ausgestaltung,
- Beratung und Begleitung bei der Stiftungserrichtung und in laufenden Stiftungsangelegenheiten sowie
- Übernahme von Funktionen in Bei- und Aufsichtsräten von (Familien-) Unternehmen sowie in Stiftungsgremien.
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Unser Leistungsspektrum im Einzelnen
- Unterstützung bei der Konkretisierung und Gewichtung der rechtlichen, steuerlichen und familiären Ziele unserer Mandanten,
- nationale und internationale Vermögens- und Unternehmensnachfolgeplanung,
- Konzeption und Umsetzung von Risikovorsorge- und Nachfolgemaßnahmen:
- Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen,
- vorweggenommene Erbfolge (Schenkungs- und Übergabeverträge (ggf. unter Nießbrauchs-/Wohnrechtsvorbehalt , gegen Vorsorgeleistungen)),
- maßgeschneiderte Testamente und Erbverträge unter Berücksichtigung
- des individuellen Lebensentwurfs (z.B. Ehe, Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaft, Patchwork-/Regenbogenfamilie),
- der familiären Besonderheiten (z.B. Kinder aus früheren Verbindungen, Konflikte mit oder unter Angehörigen, Minderjährigkeit / Adoption / Behinderung / Bedürftigkeit potentieller Erben, Fideikommisstradition) und
- der Besonderheiten der Vermögens- und Unternehmensstruktur (z.B. Holding-Strukturen, Sonderbetriebsvermögen / Betriebsaufspaltung, Auslandsvermögen, Kunstsammlung),
- Erbschaftsverträge (§ 311 b Absatz 5 BGB) und Pflichtteilverzichtsverträge,
- Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge,
- Änderung von Gesellschaftsverträgen zur Vorbereitung und Absicherung der Unternehmensnachfolge,
- Errichtung und Strukturierung vermögensverwaltender Familiengesellschaften und Familienstiftungen,
- Pool- und Stimmbindungsvereinbarungen,
- Regelung des digitalen Nachlasses,
- Reduzierung, Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen,
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Erb- und Pflichtteilsstreit sowie bei Streitigkeiten in der Familiengesellschaft,
- nationale und internationale Nachlassabwicklung,
- Begleitung, Befriedung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften,
- Übernahme der Testamentsvollstreckung,
- stiftungsrechtliche und steuerliche Beratung und Vertretung von Stiftern bei der Rechtsformwahl und Konzeption
- Stiftung, Stiftungs-GmbH oder Stiftungs-Verein
- rechtsfähige oder unselbständige Stiftung
- gemeinnützig, mildtätig, kirchlich oder privatnützig
- Ewigkeits-, Verbrauchs- oder Hybrid-Stiftung
- operative Stiftung, Förderstiftung, Unternehmensstiftung, Familienstiftung
- stiftungsrechtliche und steuerliche Beratung und Vertretung von Stiftern bei der Rechtsformwahl und Konzeption von Stiftungen, Stiftungs-GmbH und Stiftungsvereinen
- laufende rechtliche, steuerliche und administrative Angelegenheiten,
- Strukturänderungen
- Konfliktsituationen,
- Begleitung anders spezialisierter Rechts- und Steuerberater bei der Nachlassplanung und –abwicklung für ihre Mandanten,
- Beratung und Vertretung von Vorsorgebevollmächtigten und Testamentsvollstreckern bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und im Konflikt mit Angehörigen des Vollmachtgebers bzw. Erben.