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Die HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der großen unabhängigen deutschen Wirtschaftskanzleien mit Büros in Berlin, Frankfurt, München und Stuttgart. In Amsterdam (HEUSSEN B.V.) sowie in Rom und Mailand (HEUSSEN Italia) gibt es eigenständige HEUSSEN-Partnerkanzleien. HEUSSEN ist Mitglied von MULTILAW, einem internationalen Kanzleinetzwerk mit über 10.000 Anwälten in über 100 Ländern.

Pressemitteilungen

1. Juli 2026

Immobilienwirtschaftsspezialistin Dr. Marina Schäuble wechselt zu HEUSSEN

Die profilierte Immobilienwirtschaftsrechtlerin Dr. Marina Schäuble verstärkt ab Juli als Partnerin das Immobilienteam der Wirtschaftskanzlei HEUSSEN am Münchner Standort. Die Rechtsanwältin kommt von der angesehenen Kanzlei Rittershaus, wo sie seit 2021 als Partnerin tätig war.

Pressemitteilungen

1. Juli 2026

HEUSSEN baut Arbeitsrecht deutlich aus – mit weiterem Teamzugang in München

Die Arbeitsrechtsspezialisten Dr. Dirk Monheim und Felix Hörl schließen sich ab Juli dem Anwaltsteam der Wirtschaftskanzlei HEUSSEN am Standort München an. Beide Rechtsanwälte wechseln von der Kanzlei Eversheds Sutherland. Dirk Monheim wird bei HEUSSEN als Partner, Felix Hörl als Senior Associate tätig sein.

Pressemitteilungen

22. Juni 2026

Oktoberfest 2026: Paulaner mit HEUSSEN auch vor dem BayObLG erfolgreich

Die Paulaner Brauerei darf beim Münchner Oktoberfest 2026 wie bisher ihr Festzelt aufbauen. Auch die Schottenhamel-Festhalle als ältestes Wiesn-Festzelt wird dieses Jahr wieder traditionsgemäß dabei sein. In einem Vergabenachprüfungsverfahren lehnte das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) am 18. Juni 2026 einen Antrag der Gegenseite auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde ab.

Awards

18. Juni 2026

Best Lawyers / Handelsblatt: Auszeichnung für Deutschlands beste Anwälte 2026

Die aktuellen Rankings von Best Lawyers und Handelsblatt würdigen erneut die fachliche Expertise von HEUSSEN in einer Vielzahl von Rechtsgebieten.

Steuerrecht

9. Juni 2026

EuGH-Urteil zu indirekten Steuern (u.a. GrESt) bei Umstrukturierungen

Mit Urteil vom 04.06.2026 (C-837/24) hat der EuGH zwar zu portugiesischer Grunderwerbsteuer geurteilt, damit aber voraussichtlich auch ein wichtiges Urteil für DEUTSCHE UMSTRUKTURIERUNGSFÄLLE gesprochen.

Steuerrecht

22. Mai 2026

GrESt beim Erwerb einer Vorrats-KG

Mit Urteil vom 25.02.2026 (II R 5/24) hat der BFH ein wichtiges Urteil betreffend den Kauf von Vorrats-Gesellschaften für den Erwerb von Grundstücken gesprochen. Konkret wurden Anteile an einer Personengesellschaft erworben, die dann vor zivilrechtlichem Übergang der Anteile ein Grundstück kaufte.

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