Die HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nutzt neben essentiellen Cookies (z.B. für das Management dieses Einwilligungsbanners, Spracheinstellungen und für Google reCAPTCHA) und für den Drittanbieterdienst Google Analytics zur statistischen Analyse. Um nicht essentielle Dienste verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Sie können über die Schaltfläche „Auswahl speichern“ in der Voreinstellung entweder alle nicht essentiellen Verarbeitungen ablehnen oder über die Schaltfläche „Alle akzeptieren“ allen Verarbeitungen zustimmen. Über die Auswahlkästchen können Sie zudem eine gesonderte Auswahl treffen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in der Fußzeile dieser Website widerrufen, in dem Sie diesen Banner über den Link „Datenschutz-Einstellungen“ erneut aufrufen. Weitere Informationen – unter anderem zu den verarbeiteten Daten – können Sie der Datenschutzerklärung entnehmen.
Welche Cookies dürfen verwendet werden?
Mehr Informationen
Cookie
Typ
Host
Zweck
Rechtsgrundlage
Speicherdauer
PHPSESSID
Essenziell
heussen-law.de
Aufrechterhaltung Sitzungsvariable
Berechtigtes Interesse
Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS GVO
Bis zum Sitzungsende
FluentLocale
Essenziell
heussen-law.de
Gewählte Spracheinstellung
Berechtigtes Interesse
Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS GVO
3 Monate
allow-tracking
Essenziell
heussen-law.de
Speicherung des Zustimmungsstatus für Cookies
Berechtigtes Interesse
Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS GVO
1 Monat
_GRECAPTCHA
Essenziell
Google Ireland Ltd.
Unterscheidung zwischen Menschen und Bots
Berechtigtes Interesse
Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS GVO